BGH macht Weg für komplette Integration von T-Online in Telekom frei

Aktionäre von T-Online wollten die Wiedereingliederung der Internet-Tochter in die Telekom stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.

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  • dpa

Der Weg für die komplette Integration des Internet-Anbieters T-Online in die Muttergesellschaft Deutsche Telekom ist frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf Rechtsbeschwerden, die die umstrittene Fusion blockierten, als unzulässig. Das teilte T-Online am Donnerstag mit. Aktionäre von T-Online wollten die Integration stoppen, weil sie mit dem Umtauschangebot für ihre Anteile unzufrieden waren.

Die vom BGH abgelehnten Rechtsbeschwerden richteten sich gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt. Dieses hatte entschieden, dass Klagen einiger T-Online-Aktionäre gegen die Verschmelzung der Eintragung ins Handelsregister nicht im Wege stehen. Mit dieser Eintragung wird die Verschmelzung wirksam.

Die Telekom bietet 0,52 Aktien der Deutschen Telekom pro einen T- Online-Anteil. Bei dem aktuellen Kurs würden die T-Online-Aktionäre deutlich weniger als den einstigen Ausgabekurs bekommen. Die Telekom will mit der kompletten Integration des Internet-Anbieters in den Festnetzbereich T-Com die Zukunftschancen im Geschäft mit schnellen Internet-Verbindungen besser nutzen.

Offen sind nun noch Anfechtungsklagen einiger Anleger, die vor dem Landgericht Darmstadt verhandelt werden sollen. Allerdings können die Kläger nun nur noch auf Schadensersatz hoffen. (dpa) / (jk)