Oberlandesgericht erlaubt Fusion von T-Online mit Telekom

Im Streit um den Zusammenschluss von T-Online mit der Konzernmutter Deutsche Telekom gab das OLG Frankfurt grünes Licht für die Fusion. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, sodass die Eintragung ins Handelsregister noch nicht möglich ist.

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Von
  • Jürgen Kuri

Im Streit um den Zusammenschluss von T-Online mit der Konzernmutter Deutsche Telekom hat das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) grünes Licht für die Fusion gegeben. Das OLG habe die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt gegen die beschleunigte Eintragung der Transaktion in das Handelsregister aufgehoben, teilte T-Online am heutigen Donnerstag mit. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, sodass die entscheidende Eintragung ins Handelsregister zurzeit noch nicht möglich ist, erklärte das Gericht laut dpa.

Das OLG habe festgestellt, dass die erhobenen Anfechtungsklagen der Eintragung der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom im Handelsregister nicht entgegenstehen, erklärte T-Online. In erster Instanz hatte das Landgericht Darmstadt im November eine Vorab-Genehmigung abgelehnt. Die Unternehmen hatten diese beantragt, um ihren Verschmelzungsbeschluss auch ohne eine Entscheidung in der Hauptsache vollziehen zu können. Normalerweise müsste die Fusion bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anfechtungsklagen zahlreicher Kleinaktionäre auf Eis liegen. Bis zu dieser endgültigen Klärung können nach Einschätzung der Beteiligten aber noch Jahre vergehen.

Binnen eines Monats können klagende Aktionäre nun den Bundesgerichtshof anrufen. Wann es zu einem endgültigen Beschluss kommt, ist noch unklar. Allerdings müssen die beiden Unternehmen aller Voraussicht nach auch jetzt schon noch einmal Hauptversammlungsbeschlüsse über die Fusion herbeiführen: Als Stichtag nennt der Fusionsvertrag den 31. Januar 2006. Falls die Fusion bis zu diesem Datum nicht in das Handelsregister der Telekom eingetragen sei, solle sie erst nach den ordentlichen Hauptversammlungen wirksam werden, heißt es dort.

Die Telekom und T-Online argumentieren, das erst im Jahr 2000 selbstständig gewordene Tochterunternehmen müsse zügig wieder in den Konzern eingegliedert werden. Nur so könnten die Unternehmen mit neuen Produkten im umkämpften Markt für schnelle Internetanschlüsse mithalten. Kleinaktionäre kritisieren dagegen den Übernahmepreis als zu niedrig und halten T-Online auch allein für wettbewerbsfähig. (jk)