BGH stoppt erneute Abstimmung zu Snowden-Vernehmung im NSA-Ausschuss
Der NSA-Ausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut darüber abstimmen, ob der Whistleblower Edward Snowden befragt werden soll. Der BGH hat einer Beschwerde der Regierungskoalition stattgegeben. Nun heißt es warten.
Union und SPD haben im Streit um die parlamentarische Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden in Deutschland einen Sieg errungen. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags darf vorerst nicht erneut über ein Hilfsersuchen an die Bundesregierung abstimmen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren müsse zunächst abgewartet werden. (Az. 3 ARs 20/16)
Snowden als Zeugen vernehmen
Die Opposition will, dass der Ausschuss die Bundesregierung auffordert, die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens als Zeugen zu schaffen – etwa durch die Zusage, dass er nicht, wie von der Regierung in Washington gewünscht, an die USA ausgeliefert wird.
Im November hatte eine BGH-Ermittlungsrichterin entschieden, dass der Ausschuss erneut darüber abstimmen müsse. Sollte der Antrag weiterhin von einem Viertel der Ausschussmitglieder unterstützt werden, müsse der Ausschuss zumindest mehrheitlich zustimmen.
Union und SPD wehren sich
Dagegen hatte der von Union und SPD dominierte Ausschuss Beschwerde eingelegt. Die schwarz-rote Bundesregierung hat außenpolitische Bedenken gegen eine Vernehmung Snowdens auf deutschem Boden. Der Whistleblower hatte 2013 die immense Internet-Überwachung durch den US-Geheimdienst NSA und deren Partner – darunter auch der deutsche BND – enthüllt. (mho)