BSI-Bericht: Erhebliche Schwachstellen bei Fitness-Trackern & Co.
Das BSI hat Wearables mit medizinischen Funktionen auf den Zahn gefühlt. Viele der getesteten Geräte sind potenziell hochgradig anfällig für Angriffe.

(Bild: Maridav / Shutterstock.com)
Wearables, die sich auch für medizinische Zwecke wie das Messen von Körperfunktionen nutzen lassen, weisen vielfach erhebliche Lücken bei der IT-Sicherheit und beim Schutz der übermittelten Gesundheitsdaten auf. Das geht aus dem Abschlussbericht zum Projekt "Sicherheit von Wearables mit medizinischen Teilfunktionalitäten" (SiWamed) des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hervor. Den Ergebnissen zufolge sind viele der getesteten Geräte offen für Angriffe. Schwachstellen in der Verschlüsselung, unzureichend gesicherte Kommunikationskanäle und mangelhafte Authentifizierungsmechanismen können es Übeltätern ermöglichen, sensible Informationen abzufangen oder zu manipulieren.
Zugleich wächst der Markt für solche Health-Wearables laut der Studie rapide, wodurch das Risiko für sicherheitsrelevante Vorfälle steigt. Die Analyse führten die Cybersicherheitsfirma eShard und der Entwicklungsservice Eesy-Innovation im BSI-Auftrag durch. Die erste Fassung des Berichts lag der Behörde schon Ende November 2023 vor, sie hat sie aber erst jetzt veröffentlicht. Die Experten wählten demnach zehn Produkte für "eine detaillierte Sicherheitsuntersuchung" aus. Darunter waren sechs vernetzte Uhren wie Smartwatches, drei Fitness-Tracker und ein Smart Ring. Die Forscher deckten dabei insgesamt 110 Schwachstellen auf, die sie als "mittel" oder "hoch" einstuften. Keines der Geräte war komplett frei von Sicherheitslücken.
Die am häufigsten gefundenen Schwachstellen betreffen die Benutzerauthentifizierung und die Bluetooth-Kommunikation. Bei vielen Geräten werde nicht einmal eine PIN abgefragt, monieren die Tester. Werde geprüft, ob ein berechtigter Anwender Zugang erhalte, gebe es oft Schwächen in der Implementierung. Sieben der acht als "hoch" eingestuften Schwachstellen betrafen das Bluetooth-Protokoll, das als Hauptkanal für die Verbindung des tragbaren Geräts mit der mobilen Anwendung dient. Die meisten der getesteten Apps verfügten zudem über keinerlei Mechanismen zum Anti-Debugging oder zum Erkennen von Rooting. Solche Verfahren könnten zumindest helfen, fortgeschrittene Angreifer abzuwehren und die Daten der Nutzer zu schützen, wenn die Plattform kompromittiert oder die mobile Anwendung angegriffen wird.
Gefahren durch personalisiertes Cybercrime
Aufgrund der Lücken war es den Forschern teils möglich, die Firmware während des Aktualisierungsprozesses abzuhören. Diese hätte im Anschluss von einem Angreifer analysiert und manipuliert werden können, wenn sie nicht ordnungsgemäß etwa durch Signaturen oder Prüfungen auf Informationslecks geschützt ist. Die Tester stellten auch fest, dass einige Schwachstellen aufgrund der Nutzung einheitlicher Betriebssysteme, Software und gemeinsamer Infrastrukturen immer wieder auftraten. Dies erhöhe die Gefahr "groß angelegter Angriffe auf viele Geräte gleichzeitig". Generell würfen die Resultate in Anbetracht der Sensibilität der verarbeiteten Daten "Fragen und Bedenken auf".
So wäre es zum einen denkbar, dass Wearables gezielt für Angriffe auf Personen verwendet werden, die eine entsprechende Sensorik nutzen, führen die Autoren aus. Diese könnten zu Fehleinschätzungen des eigenen Gesundheitszustandes führen, was eine potenziell gefährliche Selbstmedikation nach sich ziehen könnte. Das gelte etwa für manipulierte Messungen des Blutzuckerspiegels, des Blutdrucks oder der Sauerstoffsättigung im Blut. Auch das Offenlegen brisanter Informationen nebst Erpressung sei denkbar. Verbraucher sollten daran erinnert werden, den Daten und Informationen der Wearables nicht uneingeschränkt zu vertrauen. Ab Ende 2027 dürfen laut dem Cyber Resilience Act nur noch Produkte "mit digitalen Elementen" in der EU auf den Markt kommen, wenn sie Mindestanforderungen an Cybersicherheit einhalten. Der TÜV SÜD mahnt daher bei Herstellern von Health-Wearables regelmäßige Prüfungen durch unabhängige Dritte an.
(dahe)