Bericht: Apple will "Person-to-Person"-Bezahldienst einfĂĽhren

Nutzer von Apple Pay sollen in absehbarer Zeit untereinander Geld übertragen können, heißt es aus informierten Kreisen.

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Apple Pay

Apple Pay steht in Deutschland nach wie vor nicht zur VerfĂĽgung.

(Bild: dpa, Monica Davey)

Lesezeit: 2 Min.

Apple plant offenbar den Ausbau seines Bezahldienstes Apple Pay zur Nutzung zwischen Privatpersonen. Das berichtet das Wall Street Journal unter Berufung auf informierte Kreise. Geplant sind demnach sogenannte Person-to-Person-Zahlungen, bei denen man Geld von einem Apple-Gerät zum anderen schicken kann – beispielsweise, um Rechnungen gemeinsam mit Freunden zu begleichen. Dienste wie Venmo (PayPal) oder Square Cash (Square) bieten solche Services bereits in den USA an. Auch in Deutschland werkeln verschiedene Firmen an App-Zahlungen.

Apples Vorteil bei dem Vorstoß wäre die Tatsache, dass bereits mehrere zehn Millionen iPhones und iPads Apple Pay unterstützen – der Service ist für iPhone 6, 6s, 6 Plus, 6s Plus (für In-App- und Mobilzahlungen) sowie aktuelle iPads (für In-App-Zahlungen) verfügbar. Zudem lässt sich die Computeruhr Apple Watch verwenden, diese setzt mindestens ein iPhone 5 voraus.

Allerdings wird Apple Pay aktuell nur in den USA und in GroĂźbritannien offeriert, in diesem Jahr folgen Kanada und Australien, wenn auch nur fĂĽr Besitzer von American-Express-Kreditkarten. 2016 sollen dann Spanien, Singapur und Hongkong dabei sein.

Laut Wall Street Journal verhandelt Apple derzeit mit verschiedenen US-Großbanken, um Apple Pay als Person-to-Person-Bezahldienst zu implementieren. Allerdings seien noch keine Verträge geschlossen worden. Zudem stehe noch nicht fest, wie Apple an dem Service verdienen möchte.

Möglicherweise werde der Service für Besitzer von Apple-Hardware auch kostenlos angeboten, um mehr Geräte zu verkaufen. Beim Standard-Apple-Pay-Service erhält Apple einen Umsatzanteil von den Banken für jede Transaktion. Technische Details zu "Apple Pay Person-to-Person" sind bislang noch nicht durchgesickert. (bsc)