Berufungsgericht: Apples Kartellprüfer bleibt

Apple ist erneut mit dem Versuch gescheitert, den gerichtlich zugewiesenen Kartellprüfer loszuwerden. Dieser soll überwachen, dass sich der Konzern an wettbewerbsrechtliche Vorgaben beim Verkauf von E-Books hält.

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Apple

(Bild: dpa, Maja Hitij)

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Der Kartellprüfer Michael Bromwich ist weiterhin für die Beaufsichtigung von Apple zuständig. Ein Berufungsgericht hat den fortdauernden Versuch des Konzerns, den Prüfer seines Postens zu entheben, erneut zurückgewiesen. Dies meldet das Wall Street Journal. Bromwichs Rolle sei schon "ausreichend eingeschränkt", urteilte das Gericht und sah keinen Anlass, den Prüfer – wie von Apple gefordert – auszuschließen.

Ein Gericht hatte Apple 2013 wettbewerbswidriger Preisabsprachen beim Verkauf von E-Books für schuldig befunden – Bromwich soll überwachen, ob die daraufhin verhängten Auflagen von Apple befolgt werden. Seit Anbeginn setzt sich der iPad-Hersteller juristisch zur Wehr und versucht, den Prüfer loszuwerden: Apple bemängelte unter anderem den Stundensatz von 1100 Dollar, die Einmischung in Geschäftsvorgänge und den Versuch, persönliche Gespräche mit Top-Managern zu führen.

Schon im Frühjahr 2014 hatte ein Berufungsgericht Apples Antrag auf Suspendierung des Kartellprüfers abgelehnt – dessen Aufgaben zugleich aber klarer definiert. Bromwich dürfte damit noch bis Oktober als Prüfer tätig sein.

Apple hat gegen den Schuldspruch im E-Book-Streit Berufung eingelegt und hält daran fest, “nichts Falsches” beim Verkauf von Büchern getan zu haben. Die ebenfalls angeklagten Buchverlage hatten den Streit mit dem US-Justizministerium bereits außergerichtlich beigelegt. Apple hat sich bereit erklärt, 450 Millionen Dollar an Käufer und Anwälte zu zahlen – allerdings nur, wenn der Schuldspruch im Berufungsverfahren bestätigt wird. (lbe)