E-Book-Streit: Apple wird Kartellprüfer nicht los

Apples Versuch, den gerichtlich zugewiesenen Kartellprüfer seines Postens zu entheben, ist gescheitert. Ein Berufungsgericht hat den Antrag nun abgelehnt – zugleich aber das Tätigkeitsfeld des Prüfers eingegrenzt.

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Der Kartellprüfer Michael Bromwich kann seine Arbeit bei Apple wieder aufnehmen. Das hat ein US-Berufungsgericht am Montagabend entschieden – Apples Antrag, Bromwich seines Postens zu entheben, wurde abgelehnt. Der iPad-Hersteller versucht seit längerem, den gerichtlich zugewiesenen Prüfer abzuschütteln: Der Konzern hat sich unter anderem über den hohen Stundensatz des Juristen beschwert sowie dessen Einmischung in Geschäftsvorgänge bemängelt. Bis zur jetzt getroffenen Entscheidung des Berufungsgerichtes war Bromwich vorübergehend suspendiert worden.

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Bromwichs Rolle als Kartellprüfer gehört zu den gerichtlich bestimmten Auflagen, nachdem Apple wettbewerbswidriger E-Book-Preisabsprachen mit den größten US-Buchverlagen für schuldig befunden worden war. Das Unternehmen hat gegen das Urteil in Berufung eingelegt.

Bromwich soll darüber wachen, dass Apple kartellrechtliche Vorgaben umsetzt und die Mitarbeiter des Konzerns darin schulen. Das Berufungsgericht hat die Aufgaben des Kartellprüfers nun klarer definiert – er dürfe nur Dokumente einsehen und Interviews mit Mitarbeitern führen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der kartellrechtlichen Vorgaben erfolge. Es gehöre nicht zu seinen Aufgaben, auch zu untersuchen, ob Apple-Mitarbeiter sich an Kartellrecht oder andere Gesetzen halten, schreiben die Berufungsrichter – dies habe das US-Justizministerium, das als Kläger auftritt, im Verlauf der Verhandlung eingeräumt. (lbe)