Besteuerung von Surfen am Arbeitsplatz weiter in der Diskussion

Die Frage, ob das private Surfen am Arbeitsplatz nun besteuert wird oder nicht, bleibt trotz der Aussage eines Sprechers des Bundesfinanzministeriums vom Wochenende weiterhin offen.

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Von
  • Axel Vahldiek

Die Frage, ob das private Surfen am Arbeitsplatz nun besteuert wird oder nicht, bleibt trotz der Aussage von Torsten Albig vom Bundesfinanzministeriums am Wochenende weiterhin offen. Albig hatte laut dpa darauf hingewiesen, dass es "für die Entwicklung dieses Zukunftsmarktes von entscheidender Bedeutung ist, dass die Initiativen von Unternehmen, die Mitarbeiter an diese Technologien heranzuführen, nicht behindert werden."

Ob dieser Wunsch, das Internet als Wirtschaftsfaktor nicht zu behindern, nun mit einem Verwerfen der Vorschläge zur Besteuerung des privaten Surfens am Arbeitsplatz gleichzusetzen ist, bleibt allerdings ungeklärt: Ein Sprecher des Ministeriums betonte heute, dass die Vorschläge in dieser Richtung noch nicht abschließend diskutiert seien – wenn auch die Diskussion nicht gerade mit aller Kraft vorangetrieben werde. Immerhin könne man mit den durch diese Regelung zu erwartenden Erträgen "keinen Haushalt sanieren".

Erschwert wird die Diskussion durch die Frage, wie eine solche Besteuerung aussehen könnte. Die bisher diskutierten Möglichkeiten reichen hier von einem Verbot jeglichen privaten Surfens am Arbeitsplatz über eine Pauschal-Abgabe bis hin zu einem Einzel-Nachweis, wobei jede besuchte Website in Log-Dateien festgehalten werden müsste. Wie eine solche Überwachung datenschutzrechtlich zu handhaben sein wird, haben die Finanzexperten noch nicht diskutiert. Vergleichbare Regelungen für die private Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz legen bisher fest, dass Arbeitgeber ihren Angestellten entweder die private Nutzung ganz verbieten oder aber Einzelverbindungsnachweise erbringen müssen.

Ausgelöst wurde die Diskussion durch einen Vorschlag des Bundesfinanzministeriums, die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz der privaten Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz gleichzustellen. Das Finanzministerium hatte den Entwurf – ohne groß Wind davon zu machen – schon am 30. Mai im Web veröffentlicht (als RTF-Datei in Form eines selbstentpackenden EXE-Files). Er sorgte aber erst nach der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für Aufsehen. Der Vorschlag für die Besteuerung privaten Surfens am Arbeitsplatz kam nach Angaben des Finanzministeriums auf Bitten der Länder zustande, die vermeiden wollen, dass es 16 verschiedene Regelungen in dieser Frage gibt. (axv)