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Biometrie: die Praxis ruft [Update]

Detlef Borchers

Die Biometrie ist drauf und dran, als Zugangskontrolle in Firmen und als Identifikationsvehikel im Pass- und Visawesen in großem Maßstab eingesetzt zu werden.

Die Biometrie ist drauf und dran, als Zugangskontrolle in Firmen und als Identifikationsvehikel im Pass- und Visawesen in großem Maßstab eingesetzt zu werden. Nicht nur der Start eines Pilotprojekts am Frankfurter Flughafen zur Identifikation per Iris-Erkennung, das Innenminister Otto Schily am Donnerstag publikumswirksam einläutete [1], rückt dies ins Interesse der Öffentlichkeit: Das Fazit einer zweitägigen Veranstaltung, die der Verband für Sicherheitstechnik [2] unter dem Titel "Biometrische Verfahren im praktischen Einsatz" in Hamburg organisierte, war ebenfalls eindeutig. Etwa 200 Teilnehmer, überwiegend von Großunternehmen und Landesbehörden delegiert, informierten sich mit Vorträgen und einer kleinen Fachausstellung über den aktuellen Stand der Biometrie. Der Zeitpunkt der Tagung lag günstig: Am 27. Januar hatte das Bundesarbeitsgericht [3] erstmals biometrische "Personenvereinzelungsanlagen" als technische Überwachungseinrichtungen definiert, die der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliegen. Auch wenn es im Streitfall vor Gericht um die Mitbestimmung in einer Firma ging, die ihre Arbeitnehmer in andere Firmen schickte, habe das Urteil weit reichende Folgen, befand Astrid Albrecht vom BSI [4] in ihrem Referat über rechtliche Aspekte biometrischer Verfahren. Ohne Mitsprache durch die Arbeitnehmer dürfen biometrische Zugangskontrollen fürderhin nicht installiert werden.

Etliche Vorträge und eine Podiumsdiskussion beschäftigten mit den noch jungen Erfahrungen beim Einsatz von Biometrie. Gerade 3 Wochen setzte das Forschungszentrum Geesthacht [5] auf Biometrie bei der Zugangskontrolle, seit drei Monaten schleust die Pharmafirma Merck [6] ihre Mitarbeiter durch Vereinzelungsanlagen und der Feldversuch mit Biometrie im Biergarten [7] brachte es in der vergangenen Saison auf 180 Tage. Summiert man die Berichte, so fallen drei Punkte auf.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-93443

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmi.bund.de/dokumente/Pressemitteilung/ix_94203.htm
[2] http://www.vfs-hh.de
[3] http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2004-1&anz=5&pos=2&nr=9420
[4] http://www.bsi.bund.de
[5] http://www.gkss.de/index_d_js.html
[6] http://pb.merck.de/servlet/PB/menu/1001723/index.html
[7] https://www.heise.de/news/Wo-das-Viertele-einen-Fingerabdruck-kostet-83337.html
[8] https://www.heise.de/news/Versuch-mit-elektronischer-Passbild-ueberpruefung-gescheitert-76469.html
[9] https://www.heise.de/news/Video-ueberwachung-Sendeschluss-in-Tampa-84173.html
[10] https://www.heise.de/news/Fehlertraechtige-Gesichtserkennung-am-Bostoner-Flughafen-84813.html
[11] http://www.bromba.com/faq/biofaqd.htm
[12] https://www.heise.de/news/Europas-groesste-Gesichtserkennungsanlage-im-Zoo-von-Hannover-77703.html