Bitcoin-Fonds: Grayscale erringt Teilsieg gegen SEC

Grayscale gewinnt vor Gericht und kommt der Umwandlung seines Bitcoin Trust (GBTC) in einen Spot-ETF einen Schritt näher.​

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Güldene Münze mit Bitcoin-Logo steht auf einem Holztisch

(Bild: interestingworks/Shutterstock.com)

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Die US-Kapitalmarktbehörde SEC (Securities Exchange Commission) hätte den Antrag von Grayscale Investments auf Zulassung eines börsengehandelten Bitcoin-Spot-Fonds genehmigen müssen. Das hat ein US-Bundesbezirksgericht am Dienstag entschieden. Die Ablehnung durch die SEC verstößt demnach gegen ein Gleichbehandlungsgebot: Die SEC hat vergangenes Jahr zwei Fonds zur Börsennotierung zugelassen, die auf Optionen der Kryptowährung Bitcoin wetten; den relevanten Unterschied zu Grayscales Wunsch, Spekulanten direkt auf Bitcoin-Preise wetten zu lassen, hat die SEC dem Gericht nicht erklären können.

Über einen Bitcoin-Spot-ETF (Exchange Traded Fund) können Anleger, die aus rechtlichen oder technischen Gründen keine "echten" Bitcoin halten können oder das einfach nicht möchten, trotzdem auf die Kryptowährung wetten. Grayscale hält derzeit 3,4 Prozent aller Bitcoin in einem Trust. Anteile daran werden außerbörslich gehandelt. Ohne Börsennotierung haben die Anleger keinen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils durch die Fondsgesellschaft, sondern müssen ihren Anteil einem Dritten verkaufen. Das ist aufwändig und riskant, weshalb die Trust-Anteile einen geringeren Marktpreis haben.

Die SEC unter Gary Gensler blockiert seit Jahren Einrichtung von Bitcoin-Spot-ETFs. Zurzeit warten neun große Finanzinstitutionen auf die Zulassung ihrer ETFs durch die SEC – oder zumindest auf eine Entscheidung, welche eventuellen Probleme sie noch lösen müssen. Teilweise seit 2020 werden 21Shares & ARK, Blackrock, Bitwise, VanEck, Wisdomtree, Invesco & Galaxy, Fidelity, Valkyrie und Global X von der SEC mit immer neuen Terminverschiebungen hingehalten. Es gibt allerdings laut Gesetz feste Fristen, von denen die erste Anfang September verstreichen wird. Einer zweiten Mitte Oktober und dritten Mitte Januar) folgt erst Mitte März 2024 mit der letzten Frist der Zwang zu einer endgültigen Entscheidung.

Juristischer Knackpunkt sind gesetzlich erforderliche Maßnahmen gegen Betrug und Marktmanipulation. Bei den Fonds für Bitcoin-Optionen hat die SEC deren Maßnahmen als ausreichend erachtet, bei den Fonds für Bitcoins direkt aber nicht. Dabei hat Grayscale den selben Dienstleister zur Marktbeobachtung ausgewählt. Es scheint, die SEC meint, der Dienstleister könne die relevanten Marktplätze für Bitcoin-Optionenhandel beobachten, aber nicht alle relevanten Marktplätze für Bitcoin-Handel. Das konnte die SEC aber entweder nicht hinreichend erklären, oder der Unterschied war den Richtern zu wenig. Sie haben einstimmig entschieden, dass die SEC beide Anträge gleich entscheiden müsste, und die ablehnende Entscheidung gegen Grayscale aufgehoben.

Jetzt geht der Akt zurück an die SEC. Die Behörde könnte eine neuerliche Verhandlung vor einer erweiterten Richterbank ("en banc") des selben Gerichts beantragen und/oder den Supreme Court um Überprüfung ersuchen. Dieser nimmt allerdings nur die wenigsten solche Anbringen überhaupt an. Das Gerichtsverfahren heißt Grayscale Investments v SEC und wird am US-Bundesbezirksgericht für den Hauptstadtbezirk District of Columbia unter dem Az. 22-1142 geführt.

Offizielle Bitcoin-Spot-ETFs werden von vielen Krypto-Besitzern positiv gesehen, weil die Fondsverwalter für ihre ETFs echte Bitcoin auf den Kryptobörsen kaufen müssten; das könnte den Bitcoin-Preis steigen lassen. Und tatsächlich hat die Nachricht der Gerichtsentscheidung zugunsten Grayscales am Dienstag etwa sechs Prozent steigen lassen.

(ds)