Brandenburg: Zuständigkeit für Datenschutz wird vereinheitlicht
Die Innen- und Rechtspolitiker der rot-roten Koalitionsfraktionen in Brandenburg haben einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die bislang aufgeteilten Kontrollbefugnisse für den Datenschutz gebündelt werden sollen.
Die Innen- und Rechtspolitiker der rot-roten Koalitionsfraktionen in Brandenburg haben einen Gesetzesentwurf beschlossen, mit dem die bislang aufgeteilten Kontrollbefugnisse für den Datenschutz gebündelt werden sollen. Bislang ist das Innenministerium in diesem Bereich für den privaten Sektor zuständig und das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Verwaltung und andere öffentliche Stellen. Durch das Vorhaben soll die Zuständigkeit bei letzterem gebündelt werden. Damit werde das derzeitige "Hin- und Herschicken von Eingaben" von Bürgern oder Unternehmen zwischen beiden Behörden unnötig, begrüßte eine Sprecherin der Landesdatenschutzbeauftragten Dagmar Hartge den Vorstoß von SPD und Linken. "Wir haben lange darauf gewartet."
"Aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen in den letzten Jahren sowie ihrer Bedeutung für Fragen der Datensicherheit und durch die stark wachsenden Überschneidungen der Aufsichtsbereiche des nicht-öffentlichen und des öffentlichen Bereiches ist eine effektive Datenschutzkontrolle dauerhaft nur zu gewährleisten, wenn die vorhandenen Ressourcen bei den Datenschutzkontrollbehörden des Landes Brandenburg gebündelt werden", heißt es in dem heise online vorliegenden Entwurf. Zugleich solle den Anforderungen der EU an die "völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht Rechnung getragen und Bürokratie abgebaut werden. Erstmals sieht die Initiative auch vor, eine Kontrolle von Verfahren und Systemen beim E-Government zu erlauben, die von mehreren Daten verarbeitenden Stellen gemeinsam genutzt werden. SPD-Innenexpertin Britta Stark geht so davon aus, dass der Datenschutz in Brandenburg insgesamt gestärkt und bürgerfreundlicher wird.
Mit einer Verabschiedung des Entwurfs, der nächste Woche dem Landtag zugeleitet werden soll, würde Brandenburg Ländern wie Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern oder Nordrhein-Westfalen folgen. In Ländern wie Bayern oder Baden-Württemberg gibt es dagegen noch die Aufgabentrennung zwischen öffentlichem und privatem Bereich. Niedersachsen entzog dem Landesdatenschutzbeauftragten die Zuständigkeit für den nicht-öffentlichen Bereich 2005 sogar nachträglich wieder, was zu Protesten führte. (pmz)