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Brigitte Zypries verteidigt das Recht der informationellen Selbstbestimmung

Detlef Borchers

Die Bundesjustizministerin meint, dass der "Staat nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und darf". Gegen die zunehmenden Datenberge müsse ein "auf den digitalen Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht" gesetzt werden.

In einem Gastbeitrag [1] für die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihre auf dem europäischen Polizeikongress geäußerte Kritik [2] an der geplanten Speicherung von Flugpassagierdaten bekräftigt. Unter Verweis auf das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung schreibt Zypries, dass der "Staat nicht alles, was er wissen könnte, auch wissen will und darf". Gegen die zunehmenden Datenberge müsse ein "konkret auf den digitalen Lebensbereich zugeschnittenes Grundrecht" gesetzt werden.

Der Text der Bundesjustizministerin, eine überarbeitete Fassung ihrer Rede vor dem europäischen Polizeikongress, beschäftigt sich mit einem Zitat von Scott McNealy. Der ehemalige Vorstandschef von Sun Microsystems hatte vor 9 Jahren in einem Interview [3] zur Vorstellung der damals neuen Jini-Technologie [4] die Privatsphäre im digitalen Zeitalter als nichtexistent bezeichnet. In seiner Antwort auf Fragen, ob die universale Vernetzung von Kleingeräten nicht zur Überwachung des Einzelnen führen würde, hatte McNealy erklärt: "You have zero privacy anyway. Get over it."

So dürfe ein Rechtsstaat nicht antworten, befindet Zypries. Sie fordert darum eine Rückbesinnung auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht, wie es 1983 zu "datentechnisch idyllischen" Zeiten formuliert worden war. Die Richter definierten seinerzeit dieses Recht in Antwort auf eine Reihe von Beschwerden gegen die geplante Volkszählung. "Die Gefahr einer Katalogisierung des Einzelnen geht heute freilich weniger von Volkszählungen aus", meint Zypries, die überbordene Datensammlungen etwa von Fluggastdaten und die Speicherung von Internet-Spuren für gefährlicher hält. Grundsätzlich müssten sich Politiker und Juristen der Frage stellen, welchen gesetzlichen Rang der Datenschutz im digitalen Zeitalter besitze und ob dieser Rang noch wie 1983 begründet werden kann: "Brauchen wir dazu ein im Grundgesetz ausdrücklich statuiertes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung oder genügt die Ableitung des Schutzes des informationellen Selbstbestimmungsrechts durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 2 [5] Ab. 1 Grundgesetz [6] in Verbindung mit Art. 1 [7] Abs. 1 des Grundgesetzes?"

Siehe zum 11. europäischen Polizeikongress auch:

Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

(Detlef Borchers) / (jk [14])


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[1] http://www.faz.net/IN/INtemplates/faznet/default.asp?tpl=common/zwischenseite.asp&dx1={9F984C9B-EC9A-838D-8288-25938EEE6E9D}&rub={5D7DA184-A278-40D6-9F5E-6F190F05A162}
[2] https://www.heise.de/news/Schaeuble-und-Zypries-zanken-sich-auf-europaeischem-Polizeikongress-184295.html
[3] http://www.wired.com/politics/law/news/1999/01/17538
[4] https://www.heise.de/news/Jini-soll-den-Haushalt-vernetzen-13698.html
[5] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
[6] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
[7] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html
[8] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Polizeikongress-Die-Innenminister-der-ADAC-und-das-KFZ-Kennzeichenscanning-185260.html
[9] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Polizeikongress-Heimliche-Online-Durchsuchung-unverzichtbar-184825.html
[10] https://www.heise.de/news/Europaeischer-Polizeikongress-Polizist-muss-Traumberuf-fuer-Informatiker-werden-184659.html
[11] https://www.heise.de/news/Proteste-gegen-EU-Polizeikongress-und-Schaeubles-neue-Plaene-184582.html
[12] https://www.heise.de/news/Schaeuble-und-Zypries-zanken-sich-auf-europaeischem-Polizeikongress-184295.html
[13] https://www.heise.de/hintergrund/Von-Datenschutz-und-Schaeuble-Katalog-Terrorbekaempfung-TK-ueberwachung-Online-Durchsuchung-302704.html
[14] mailto:jk@heise.de