Bund hebt Haushaltssperre für IT-Investitionen auf

Auf Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags vom gestrigen Mittwoch sollen bisher gesperrte Gelder in Höhe von 200 Millionen Euro ab sofort in weitere IT- und Kommuniktionsprojekte fließen.

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Bundes-CIO Dr. Hans Berhard Beus

(Bild: BMI)

Für das 500 Millionen Euro starke IT-Investitionspaket des Bundes ist im April 2009 die Umsetzungsphase gestartet – allerdings mit einer deutlichen Einschränkung, denn 200 Millionen Euro waren bisher noch gesperrt. Am gestrigen Mittwoch hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags nun die Aufhebung der Sperre beschlossen. Damit stehen der öffentlichen Hand die Mittel für das Konjunkturpaket in vollem Umfang zur Verfügung.

Neben den bereits über 200 eingeleiteten Investitionsmaßnahmen sollen nun weitere 100 Projekte im Bereich IT- und Kommunikationstechnik auf den Weg gebracht werden. "Die Förderung kommt der Wirtschaft direkt zugute. Mit dem Aufbau eines energieeffizienten Musterrechenzentrums oder der Einführung von elektronischen Authentisierungs- und Signaturverfahren, um nur zwei Beispiele zu nennen, setzen wir auf nachhaltige Innovationen – hier sehe ich für die deutsche Wirtschaft auch international große Chancen", erklärte der verantwortliche IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretär Hans Bernhard Beus.

Das auf die vier Bereiche IT-Sicherheit, IT-Konsolidierung in der Bundesverwaltung, Green-IT und Zukunftsfähigkeit/Innovationen ausgerichtete Investitionsprogramm soll in erster Linie dazu beitragen, die IT- und Kommunikationsinfrastruktur der öffentlichen Hand zu optimieren. "Wir wollen die Verwaltung sicherer, umweltfreundlicher, bürgernäher und effizienter machen", erläutert der Bundes-CIO die Ziele des Programms. In gleichem Maße dienen die zur Verfügung stehenden Gelder aber auch der Unterstützung der Wirtschaft angesichts der konjunkturellen Krise. Das IT-Investitionsprogramm, das Teil des "Paktes für Beschäftigung und Stabilität in Deutschland" ist, soll der ITK-Branche einen deutlichen Schub geben.

Eine Verbesserung der allgemeinen Rahmenbedingungen verspricht sich Bundes-CIO Beus zudem von der im Mai beschlossenen Kooperation von Bund und Ländern bei der IT-Beschaffung. Eine dazu erforderliche Änderung des Grundgesetzes schafft die Voraussetzungen: Artikel 91c wird mit der Formulierung "Bund und Länder können bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb der für ihre Aufgabenerfüllung benötigten informationstechnischen Systeme zusammenwirken" ergänzt. (map)