Neue Milliardenförderung des Bundes für Digitalpakt Schule angekündigt

Die Bundesregierung macht ein Angebot zur Förderung des Digitalpakts Schule 2.0: Die Bundesländer sollen dafür ab 2025 weitere 2,5 Milliarden Euro erhalten.

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(Bild: miniartkur/ Shutterstock.com)

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Am gestrigen Freitag, dem 30. August, hat die deutsche Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, den Ländern als Schulträgern ein konkretes Angebot zur weiteren Unterstützung im Rahmen des Digitalpakts Schule gemacht. Die Bundesregierung, so die Ministerin, sei bereit, ab dem kommenden Jahr im Laufe eines Zeitraums von fünf Jahren eine Summe von 2,5 Milliarden Euro zum Programm beizutragen. Die Bedingung dafür lautet, dass die Länder sich selbst ihrerseits mit 50 Prozent an den zu begleichenden Kosten für die digitale Bildungsinfrastruktur beteiligen. Am Montag der kommenden Woche soll eine Sondersitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder über das weitere Vorgehen beraten.

Der IT- und Telekommunikations-Branchenverband Bitkom e.V. begrüßte in einer Stellungnahme die Ankündigung der Ministerin. Verbandspräsident Dr. Ralf Wintergerst hob dabei hervor, dass der Bund erst jetzt "nach langem Zögern" sein Angebot für einen Digitalpakt 2.0 konkretisiert habe. "Die Schulen und Schulträger brauchen endlich Planungssicherheit", so Wintergerst.

Der Ball liege nun gewissermaßen im Feld der Bundesländer, sagte der Verbandspräsident: "Der Bund legt vor, jetzt sind die Länder gefordert. Wir appellieren an die Bundesländer, ebenfalls 2,5 Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitzustellen. Die Hängepartie dauert bereits zwei Jahre. Die Bundesländer haben jetzt die Chance und die Verpflichtung, den Weg für den Digitalpakt 2.0 freizumachen."

Der Digitalpakt Schule geht auf eine gemeinsame Absichtserklärung von Bundesregierung und Bundestag aus dem Jahr 2018 zurück, die Digitalisierung in den allgemeinbildenden Schulen mit einer Summe von 5 Milliarden Euro zu fördern. Als endgültig beschlossen galt die angekündigte Form der Zusammenarbeit von Bund und Ländern 2019 mit der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zur Änderung von Artikel 104c des deutschen Grundgesetzes. Die "Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019 bis 2024" (archiviertes PDF) trat schließlich am 19. August 2020 in Kraft. Bereits im selben Jahr wurde angesichts der Covid-Pandemie die Förderung um 1,5 Milliarden Euro erhöht.

Seit längerer Zeit streiten Bund und Länder um die Verteilung von Aufgaben und Lasten bei der Digitalisierung der Schulen. Zudem wurde immer wieder grundsätzliche Kritik an der Konstruktion des Digitalpakts laut. Sie machte sich vielfach am mangelnden Engagement der Länder sowie fehlenden Kontrollmöglichkeiten des Bundes fest. So waren Mitte 2021 von den bis dahin auf 6,5 Milliarden angewachsenen Bundesmitteln erst 852 Millionen abgerufen worden. Der Bundesrechnungshof ging 2022 in seinem Prüfbericht sogar so weit, der Bundesregierung zu empfehlen, den Pakt nicht zu verlängern. Einen ineffizienten Einsatz von Mitteln rügte 2023 auch der Europäische Rechnungshof, wobei er sich auf Zuschüsse bezog, die die Europäische Union dem Digitalpakt bereitgestellt hatte.

(psz)