Bundesgerichtshof hebt Freisprüche im Mannesmann-Prozess auf

Esser und Co. müssen sich damit erneut vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen Millionen-Zahlungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone verantworten.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Mittwoch die Freisprüche im Mannesmann-Prozess aufgehoben. Der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk und Ex-Gewerkschaftsboss Klaus Zwickel müssen sich damit erneut vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. In dem spektakulären Verfahren geht es um insgesamt 57 Millionen Euro an Prämien und Pensionszahlungen, die nach der Übernahme des Konzerns durch Vodafone im Jahr 2000 geflossen sind. Allein Esser hatte rund 31 Millionen Euro erhalten.

Der 3. Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) folgte damit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die bereits im Mai die Aufhebung der Freisprüche gefordert hatte. Die Urteile würden einer "rechtlichen Prüfung nicht standhalten", hieß es damals. Bei den umstrittenen Prämienzahlungen habe es sich "um strafrechtlich relevante Tatbestände" gehandelt. Die Geldzahlungen seien allein "im Interesse der Zahlungsempfänger" begründet gewesen. Die Angeklagten hätten ihre "Vermögensbetreuungspflicht" so "gravierend" verletzt, dass der Tatbestand der Untreue durchaus erfüllt sei. Auf der Anklagebank saßen außerdem Jürgen Ladberg, Ex-Betriebsratsvorsitzender und Dietmar Droste, ein früherer Mitarbeiter, der mit den umstrittenen Beschlüssen befasst war. (pmz)