Bundesnetzagentur: 5G-Frequenzen werden versteigert

Wie erwartet will die Regulierungsbehörde die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G meistbietend versteigern. Die Aktion dürfte Anfang 2019 über die Bühne gehen. Ein Teil des Spektrums wird aber erst viel später nutzbar.

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Mobilfunk-Antennen

(Bild: dpa, Carsten Rehder)

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Die Bundesnetzagentur wird Frequenzen in den Bereichen um 2 und 3,6 GHz für die nächste Mobilfunkgeneration 5G versteigern. „Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am Mittwoch in Bonn. „Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert.“ Bis zum Ende des Jahres sollen nun die Details geregelt werden. Mit der Versteigerung ist dann nicht vor Anfang 2019 zu rechnen.

Der Entscheidung der Bundesnetzagentur für die Versteigerung war ein Konsultationsverfahren vorausgegangen, in dem unter anderem Marktteilnehmer ihre Vorschläge für die Frequenzvergabe machen konnten. Die Netzbetreiber fürchten vor allem hohe Kosten und wünschen sich deshalb lange Laufzeiten für die Nutzungsrechte. Auch die EU hat sich für längere Laufzeiten von 20 Jahren ausgesprochen.

Mit den Frequenzen in den Bereichen 3,6 GHz und 2 GHz sollen die Netzbetreiber ihre 5G-Netze aufbauen können. Dabei sind nur die zur Versteigerung anstehenden Frequenzen im 3,6-GHz-Band sofort nutzbar. Auf den Frequenzen um 2 GHz laufen zum Teil UMTS-Lizenzen, die bis 2020 gültig sind, zum Teil auch bis 2025. Die zur Versteigerung stehenden Nutzungsrechte für diese Frequenzen gelten dann erst ab 2021 beziehungsweise 2026.

Über die konkreten Vergabebedingungen und das Auktionsverfahren wird es nun eine weitere Meinungsbildung mit Marktteilnehmern und dem politischen Beirat der Regulierungsbehörde geben, bis die Bundesnetzagentur dann Ende 2018 entscheiden kann. In den Vergabebedingungen wird zum Beispiel geregelt, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind, und welche Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung bestehen.

Parallel zur Auktion bereitet die Bundesnetzagentur die Vergabe von Spektrum in den Bereichen 3700 MHz – 3800 MHz und 26 GHz zur lokalen und regionalen Nutzung vor. Damit sollen auch regionale Netzbetreiber oder kleinere Unternehmen sowie Gemeinden 5G-Anwendungen realisieren können. Die Frequenzen werden nicht versteigert, sondern auf Antrag vergeben. Die Voraussetzungen für die Vergabe will die Bundesnetzagentur noch bekanntgeben. (vbr)