Bundesnetzagentur: Gasversorgung in Deutschland verlässlich
Im Durchschnitt fiel die Gasversorgung 2022 in Deutschland pro Kunde etwa anderthalb Minuten lang aus. Das hat die Bundesnetzagentur errechnet.
In Deutschland wurden Gas-Kunden im vergangenen Jahr durchschnittlich 1,52 Minuten lang nicht mit Erdgas versorgt. 2021 betrug der Wert 2,18 Minuten, teilte die Bundesnetzagentur mit. Der Wert von 2022 entspreche dem langjährigen Mittel von 1,54 Minuten.
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller schätzt die Gasversorgung in Deutschland als zuverlässig sein. Die Versorgungsunterbrechungen seien vor allem auf Schäden an Gasleitungen zurückzuführen, die während Bauarbeiten entstanden. Unterbrechungen, die durch höhere Gewalt entstehen, werden in dieser "System Average Interruption Duration Index" (SAIDI) genannten Statistik nicht berücksichtigt.
Die Bundesnetzagentur ermittelt jährlich seit 2006 den SAIDI-Wert aus den Meldungen aller deutschen Gasnetzbetreiber. Der Wert gibt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher in Minuten an. Mit diesem Index werden ungeplante Unterbrechungen gemessen. Dazu zählen Einwirkungen durch Dritte, Störungen im Bereich des Netzbetreibers, Rückwirkungen aus anderen Netzen oder sonstige Störungen.
FĂĽllstand der Gasspeicher
"Über die rein technische Versorgungssicherheit auf Basis einer gut gewarteten Gas-Infrastruktur hinaus erinnert die Bundesnetzagentur wiederholt an die Notwendigkeit der Diversifizierung von Importen, der Gaseinsparung und des sorgfältigen Blicks auf die Gasspeicherstände", ergänzte Müller laut Mitteilung.
Momentan sind die Gasspeicher in Deutschland zu knapp 83 Prozent gefüllt, vor einem Jahr um diese Zeit waren es etwa 20 Prozentpunkte weniger. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter angesichts der durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine veränderten Versorgungslage zu sichern, müssen die Speicher gesetzlich vorgeschrieben bis zum 1. September zu 75 Prozent gefüllt sein; die Marke wurde bereits im Juni dieses Jahres erreicht. Die Geltungsdauer des Gasspeichergesetzes, das diese Marken und Fristen setzt, soll über 2025 hinaus verlängert werden, hieß es im Mai dieses Jahres.
(anw)