Bundesnetzagentur greift gegen Telefonwerber durch
Die Bundesnetzagentur hat in zwei Fällen unerlaubter Telefonwerbung erneut Bußgelder verhängt. Die Werber müssen insgesamt 194.000 Euro bezahlen.
Die Bundesnetzagentur greift gegen illegale Telefonwerbung durch. In zwei Verfahren verhängte die Behörde Bußgelder von insgesamt 194.000 Euro. Die betroffenen Unternehmen hatten angeführt, dass ihnen eine Genehmigung der Verbraucher vorgelegen habe. Das ließ die Bundesnetzagentur jedoch nicht gelten: Es habe sich um allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet gehandelt, die auch Einwilligungen in Telefonwerbung zum Beispiel von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen umfassten. Das genüge den rechtlichen Anforderungen nicht, also habe keine wirksame Einwilligung der Angerufenen vorgelegen.
Die Bundesnetzagentur berichtet, dass die Ermittlungs- und Bußgeldverfahren zeitaufwendig und komplex seien. Denn die Behörde müsse beweisen, dass der Anrufende schuldhaft Werbeanrufe vorgenommen habe. Dazu müsse man für jeden Einzelfall beispielsweise Zeugen befragen und vorgelegte Einwilligungserklärungen juristisch prüfen.
Die Behörde ruft Betroffene dazu auf, sich über illegale Telefonwerbung zu beschweren. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, lobt das Engagement der Verbraucher: "Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen." Von August 2009, dem Zeitpunkt der Einführung der neuen Regelungen zu illegaler Telefonwerbung, bis April 2010 seien allein wegen unerlaubter Telefonwerbung mehr als 57.000 schriftliche Beschwerden von Verbrauchern eingegangen.
Allerdings ist nicht jede Art der Telefonwerbung verboten: "Dies ist zum Beispiel bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläuterte Kurth.
Bislang hat die Bundesnetzagentur insgesamt elf Ordnungswidrigkeitsverfahren abgeschlossen und dabei Bußgelder von insgesamt 694.000 Euro verhängt. Die Verfahren betrafen zum einen illegale Telefonwerbung und zum anderen die nicht mehr erlaubte Unterdrückung von Rufnummern. Der Bußgeldrahmen dafür liegt bei bis zu 50.000 beziehungsweise 10.000 Euro. Zahlreiche Ermittlungsverfahren laufen noch. Die Branche darf sich also auf weitere Rechnungen aus Bonn einstellen.
Zuletzt hatten Verbraucherschützer und die Landesregierungen von Hessen und Baden-Württemberg die Gesetzgebung Telefonwerbung als unzureichend kritisiert und härtere Regeln im Kampf gegen lästige und unerlaubte Telefonwerbung gefordert. (uma)