Bundesnetzagentur legt Entgelt für Bitstrom-Zugang fest

Die Telekom ist nicht glücklich über die Entscheidung der Regulierungsbehörde zum IP-Bitstrom und erwägt rechtliche Schritte. Zuvor hatte der Bonner Konzern versucht, seinen Antrag in letzter Minute zurückzuziehen.

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Die Bundesnetzagentur hat am heutigen Dienstag ihre Entgeltentscheidung für den IP-Bitstrom-Zugang zum Netz der Deutschen Telekom bekannt gegeben. Für einen alleinigen Datenzugang mit einer durchschnittlichen Bandbreite von 50 kbit/s soll die Telekom ihren Wettbewerbern künftig 19,05 Euro pro Monat berechnen können. Sollten Kunden höhere Verkehrsmengen von durchschnittlich bis zu 75 kbit/s in Anspruch nehmen, erhöht sich das genehmigte monatliche Entgelt auf 20,05 Euro.

Zu diesem Preis können Telekom-Wettbewerber künftig DSL-Anschlüsse (auch VDSL) schalten, ohne dass der Kunde gleichzeitig einen Telefonanschluss benötigt. Sollte parallel noch ein Telefonanschluss geschaltet sein, verringert sich die monatliche Gebühr auf 8,55 Euro. In solchen Fällen wird dann aber zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig, betonte der Regulierer. Beim IP-Bitstromzugang wird der Datenstrom von der Telekom über ihr Netz zu einem Point-of-Presence (PoP) geleitet und dort an den Wettbewerber übergeben.

Dazu kommen Einmalentgelte für die Bereitstellung von 45,09 Euro (Stand-alone) beziehungsweise 56,47 Euro (mit Telefonanschluss). Aufgrund fehlender Kosteninformationen nicht genehmigt werden konnten laut Netzagentur die Entgelte, die bei einem Providerwechsel des Endkunden an die Telekom zu zahlen sind, und die Preise für eine Änderung der Bandbreite sowie einige andere Nebenleistungen. Diese sollen in einem gesonderten Verfahren noch einmal überprüft und festgelegt werden.

Bereits im September 2006 hatte die Bundesnetzagentur eine Regulierungsverfügung zum IP-Bitstrom erlassen. Nachdem sich die Behörde wegen der Verzögerungen beim Bitstromzugang einen Rüffel aus Brüssel eingehandelt hatte, drängte sie auf eine Einführung bis April dieses Jahres. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen, mit einer fristgerechten Umsetzung hatte die Branche auch nicht ernsthaft gerechnet. Denn erst im März hatte der Bonner Netzbetreiber das Entgelt von 24,76 Euro beantragt, diesen Antrag in der vergangenen Woche allerdings wieder zurückgezogen. Ein erstes, im Dezember 2006 vorgelegtes Angebot der Telekom hatte den Anforderungen des Regulierers nicht genügt.

Ein Konzernsprecher der Telekom zeigte sich gegenüber dpa nun überrascht von der Entscheidung der Bonner Behörde. Er kündigte an, jetzt gerichtlich prüfen zu lassen, ob die Bundesnetzagentur das Recht hatte zu entscheiden, obwohl die Telekom einen überarbeiteten Antrag angekündigt hatte. Die "kurz vor Ablauf der Verfahrensfrist überraschend erklärte Rücknahme" des Entgeltantrags sei "aus rechtlichen Gründen unbeachtlich", beschied die Bundesnetzagentur dazu knapp und vermutet, dass die Telekom damit "eine Genehmigung der IP-Bitstrom-Entgelte verhindern wollte".

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, erklärte darüber hinaus, die genehmigten Entgelte fügten sich konsistent in das Preisniveau anderer Vorleistungen ein. "Insofern stellen die genehmigten Bitstrom-Entgelte einen fairen Kompromiss bei einer schwierigen und höchst kontroversen Ausgangslage dar." (vbr)