Bundesrat: Mehr Datenschutz bei Google Street View

Die Länderkammer will mit einem Gesetzentwurf für mehr Datenschutz bei dem umstrittenen Kartendienst von Google sorgen. So sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.

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Der Datenschutz bei Diensten wie Google Street View muss nach Ansicht des Bundesrates gestärkt werden. Die Länderkammer beschloss am Freitag in Berlin, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor Daten ins Netz kommen. Abgebildete Menschen sollen ein uneingeschränktes Widerspruchsrecht erhalten. Gleiches soll für Hausbesitzer und deren Mieter gelten, die gegen die Abbildung ihrer Wohnhäuser im Netz sind.

Der Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes geht auf eine Initiative des Stadtstaates Hamburg zurück – dort hat Google seine Deutschlandzentrale. Der Suchmaschinen-Gigant filmte seit einiger Zeit für seinen Internetdienst Google Street View auch in Deutschland Häuser und Straßen ab, hatte im Mai aber weltweit die Fahrten der Street-View-Autos ausgesetzt: Der Konzern musste einräumen, dass seine Fahrzeuge unterwegs nicht nur Fotos geschossen, sondern auch WLAN-Nutzdaten aufgezeichnet haben. Mittlerweile will der Konzern in einigen Ländern die Kamerafahrten wieder aufnehmen.

"Regeln zum Abfilmen von Häusern und Straßen müssen gesetzlich bindend sein", sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL) laut dpa. "Eine freiwillige Selbstverpflichtung reicht nicht." Das Vorhaben stößt unter anderem beim Branchenverband Bitkom auf scharfe Kritik.

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich gegen ein spezielles Gesetz zu Google Street View ausgesprochen. Der Gesetzgeber dürfe nicht den Weg einschlagen, "dass wir für jeden neuen Dienst ein neues und eigenes Gesetz schaffen. Bei einer solchen Einzelfallgesetzgebung würden wir bald hoffnungslos hinterherhinken", sagte er am 22. Juni bei einer Grundsatzrede in Berlin.

Steffen betonte hingegen, es gehe hier nicht nur um Google. Der vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mindestens drei Monate vor dem systematischen Abfilmen den zuständigen Datenschutzbeauftragten informieren müssen. Bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf genannten Regelungen soll ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro drohen. (vbr)