Bundesrat beschließt dauerhaftes E-Sport-Visum

Mit der Zustimmung des Bundesrats sollen für ausländische E-Sportler in deutschen Teams künftig dieselben Regeln gelten wie im übrigen Profisport.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 56 Kommentare lesen
Profi-Zocker

(Bild: dpa, Marius Becker)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Simon Koenigsdorff

Der Bundesrat hat einer Änderung der Beschäftigungsverordnung zugestimmt, durch die unter anderem E-Sportler aus dem Ausland einfacher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten sollen. Die Regelung sieht vor, dass für professionelle E-Sportler künftig ähnliche Bedingungen gelten sollen wie bisher für Berufssportler, wenn sie für Teams in Deutschland spielen.

Laut dem Beschluss, dem der Bundestag bereits im November zugestimmt hat, brauchen ausländische E-Sportler für ihren Aufenthaltstitel in Deutschland künftig keine Zustimmung der Arbeitsagentur mehr. Das E-Sport-Visum muss nur noch vom zuständigen Spitzenverband bestätigt werden, wobei "die ausgeübte Form des eSports von erheblicher nationaler oder internationaler Bedeutung" sein muss. Darüber hinaus gilt ein Mindestalter von 16 Jahren und ein Mindestgehalt. Für Berufssportler in traditionellen Sportvereinen gelten bereits dieselben Regeln.

Der E-Sport-Bund Deutschland (ESBD) begrüßt den Entschluss. "Das E-Sport-Visum stärkt Deutschland als Gastgeber für internationale Veranstaltungen und ermöglicht die gezielte Spieleranwerbung aus Drittstaaten", erklärte ESBD-Präsident Hans Jagnow in einer Pressemitteilung. Ein eigenes Visum für E-Sportler sei weltweit bisher einmalig.

Die neuen Regeln sollen im Frühjahr 2020 zusammen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft treten. Die Bundesregierung hat bereits seit dem Haushalt für 2019 die Förderung von Computerspielen stärker auf der Agenda. 2018 waren bereits Kurzzeitvisa für E-Sport-Turniere vom Auswärtigen Amt eingeführt worden.

Der Deutsche Olympische Sportbund hingegen hatte in einem Rechtsgutachten zuletzt erneut betont, dass E-Sport nicht mit herkömmlichem Sport gleichgesetzt werden könne, da sich die Spieler nicht ausrecheind bewegten. Deshalb solle es auch keine rechtliche Gleichstellung mit Sportvereinen geben, die beispielsweise als gemeinnützig anerkannt sind. (siko)