Bundesrat billigt Ausweis fürs Smartphone und bundesweites Kennzeichen-Scanning

Der Bundesrat hat viele im Bundestag beschlossene Gesetze befürwortet. Die Strafprozessordnung, das Strafgesetzbuch und das Klimaschutzgesetz werden verschärft.

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(Bild: New Africa / shutterstock.com)

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Mit der Rekordzahl von 135 Tagesordnungspunkten beschäftigte sich der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am Freitag. Um das Mammut-Programm zu bewältigen, schaltete die Länderkammer überwiegend in den Abnickmodus. Sie winkte dabei Dutzende Gesetzesentwürfe durch, die der Bundestag in den letzten beiden Sitzungswoche vor dem Ende der Legislaturperiode beschlossen hatte. Darunter waren auch einige Vorhaben aus den Bereichen Netz- und Sicherheitspolitik.

Inkrafttreten wird so bald das Gesetz, mit dem die Bundesbürger von September an prinzipiell die mit dem Personalausweis verknüpfte elektronische Identität (eID) direkt in einem Smartphone oder Tablet speichern können. Der bislang kaum genutzte Online-Ausweis soll dadurch einfacher einsetzbar werden. Bisher erfüllen aber nur Samsung-Geräte der Reihe Galaxy S20 aufgrund eines Forschungsprojekts die vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen.

Die Bundesdruckerei verweist darauf, dass die nötigen Sicherheitselemente wie ein integriertes "Secure Element" oder die eSIM-Karte prinzipiell "keine Einschränkung von Smartphones" vornähmen. Die Technologie sei grundsätzlich breit anwendbar, Gerätehersteller und Mobilfunkanbieter müssten aber die Nutzung ermöglichen. Bis eine breite Palette an Smartphones auf dem Markt ist, auf die der Online-Ausweis prinzipiell aufgespielt werden kann, dürfte noch einige Zeit dauern. Viele Anwendungen, für die eine eID hierzulande eingesetzt werden kann, gibt es zudem noch nicht.

Den Ländern wird es zugleich gestattet, zentrale biometrische Lichtbild- und Unterschriftenregister für die Durchführung eines automatisierten Abrufverfahrens einzurichten. Dagegen waren viele datenschutzrechtliche Bedenken laut geworden.

Befürwortet hat der Bundesrat die Reform der Strafprozessordnung (StPO), mit der die Polizei künftig auch zur Nachtzeit Wohnungen, Geschäftsräume und Besitztümer durchsuchen darf, um Rechner und IT-Systeme im laufenden Zustand zu erwischen und so unverschlüsselte Daten kopieren sowie beschlagnahmen zu können. Bisher war eine solche Störung der Nachtruhe nur bei Gefahr im Verzug, zur "Verfolgung auf frischer Tat" und zum Ergreifen eines entwichenen Gefangenen erlaubt. Rheinland-Pfalz hatte in der Länderkammer zuvor für eine solche Klausel mit dem Verweis auf das Cyberbunker-Verfahren geworfen.

Mit der StPO-Novelle kommt zudem eine einheitliche Rechtsgrundlage, mit der die Polizei und andere Sicherheitsbehörden wie der Zoll automatisierte Kennzeichenlesesysteme im öffentlichen Verkehrsraum zu Fahndungszwecken nutzen dürfen. Die Daten können im Anschluss mit Nummernschildern von Kfz abgeglichen werden, die auf den Beschuldigten oder auf Verbindungspersonen zugelassen sind oder von ihnen genutzt werden. Bedingung ist, dass "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" für eine begangene Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen.

Mit Paragraf 95a StPO dürfen Ermittler künftig vor allem auf elektronische Beweismittel wie beim Provider gespeicherte E-Mails oder Chats, Inhalte eines Nutzerkontos eines sozialen Netzwerks sowie Daten in der Cloud teils heimlich zugreifen. Mit der Reform wird auch der bereits breite Straftatenkatalog für heimliche Online-Durchsuchungen mit Staatstrojanern und für den großen Lauschangriff ausgedehnt. Entsprechende Eingriffe in IT-Systeme sind künftig auch bei Delikten wie gewerbs- und bandenmäßigem Computerbetrug sowie bei Tatbeständen aus dem Außenwirtschafts- und dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz zulässig.

Gebilligt haben die Länder ferner mehrere Änderungen am Strafgesetzbuch (StGB). Einmal geht es dabei darum, einen effektiveren Kampf gegen Nachstellungen zu ermöglichen. Damit sollen auch Cyberstalking und Rachepornos besser erfasst werden. Die anderen einschlägigen Beschlüsse sehen erhöhte Strafen und einen erweiterten Tatbestand für das Betreiben krimineller Handelsplattformen nicht nur im Darknet vor. Bei gewerbsmäßigem Handeln dürfen die Ermittler hier wiederum auf Staatstrojaner für heimliche Online-Durchsuchungen zurückgreifen.

Kriminalisiert wird zudem das Verbreiten sogenannter Feindeslisten, von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern sowie von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen über das Internet. Wer andere "verhetzend" beleidigt, dem drohen ebenfalls Strafen von bis zu zwei Jahren Haft. Quer legte sich die Länderkammer dagegen bei Anpassungen des Bundespolizeigesetzes und der damit verknüpften Lizenz zum Einsatz des Bundestrojaners.

Keinen Einspruch erhob der Bundesrat – trotz massiver Einwände grüner Minister – gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes. Deutschland soll demnach bis 2045 klimaneutral werden. Ursprünglich war geplant, dass die Treibhausgas-Emissionen bis 2050 auf netto Null sinken. Das neue Zwischenziel für 2030 lautet, Ausstoß von CO2 und anderer klimaschädlicher Gase um 65 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Dampf gemacht hatte das Bundesverfassungsgericht. Die Grünen monierten, dass eine sozial-gerechte Reform des CO2-Preises verpasst werde und der Ausbau der Erneuerbaren Stückwerk bleibe.

Abgesegnet hat der Bundesrat ferner zwei größere Verbraucherschutzpakete und einen Gesetzentwurf für "faire Verbraucherverträge" mit neuem Online-Kündigungsbutton. Damit verbunden ist unter anderem ein Recht auf Updates für Smartphones und Geräte mit digitalen Elementen. Verbraucher erhalten zudem umfangreiche Gewährleistungsansprüche bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen.

Online-Marktplätze und Vergleichsdienste wie Amazon, eBay, Airbnb und Idealo müssen künftig über die wesentlichen Kriterien des Rankings der Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalte informieren, die sie als Ergebnis seiner Suchanfrage präsentieren. Für Influencer und Blogger gilt eine Kennzeichnungspflicht für Werbung bei einem einen Beitrag auf Instagram, Facebook & Co., wenn sie ein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung erhalten. Keinen Einwand erhoben die Länder zudem gegen den Gesetzentwurf "zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts", mit dem der Unterlassungsanspruch etwas eingeschränkt werden soll.

(bme)