Bundesrat soll Abgabe für langsame Scanner verhindern

Der Bundesrat soll wegen der beabsichtigten Urheberrechtsabgabe auf langsame Scanner den Vermittlungsausschuss anrufen.

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Von
  • Tim Gerber

Der Bundesrat soll nach einer Empfehlung seines Rechtsausschusses wegen der von der Regierung beabsichtigten Urheberrechtsabgabe auf langsame Scanner den Vermittlungsausschuss anrufen. Zu der geplanten Änderung des Urheberrechtsgesetzes seien die Verbände der betroffenen Hersteller nicht ausreichend angehört worden, heißt es in der Begründung (Bundesratsdrucksache 359/1/00).

Durch die vom Justizministerium initiierte Änderung der Anlage zu § 54d UrhG soll künftig auch für Kopierer, Scanner und Faxgeräte mit einer Leistung von weniger als 2 Seiten pro Minute eine Abgabe fällig werden. Der Vorschlag hatte zunächst den Rechtsausschuss des Bundestages passiert, war dann jedoch von der CDU/CSU-Opposition heftig kritisiert worden. Die Länderkammer wird am kommenden Freitag entscheiden, ob sie gegen das Gesetz Einspruch erheben will (Art. 77 Abs. 2 GG). (tig)