Bundesregierung ändert Ausschreibungspraxis bei IT-Projekten

Halbleiterhersteller AMD kann sich über einen Erfolg bei seiner Beschwerde hinsichtlich der Vergabepraxis bei öffentlichen IT-Projekten in Deutschland freuen.

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Von
  • Torge Löding

Halbleiterhersteller AMD kann sich über einen Erfolg bei seiner Beschwerde hinsichtlich der Vergabepraxis bei öffentlichen IT-Projekten in Deutschland freuen. AMD hatte mit der Beschwerde erreicht, dass die EU-Kommission eine Untersuchung einleitete. Im Frühjahr hatte Kanzler Schröder bereits durchblicken lassen, dass seine Regierung ein Problembewusstsein in der Frage entwickle: AMD dürfe künftig bei öffentlichen Ausschreibungen nicht mehr benachteiligt werden.

Nun veröffentlicht die Bundesregierung ein richtungsweisendes Schreiben zu ihrer Vergabepolitik (PDF), in dem sie unterstreicht, dass sowohl deutsches als auch europäisches Vergaberecht verbieten, bei der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung Markennamen zu nennen. Laut den Vorgaben der Regierung dürfen bei der Beschreibung der Leistung fortan auch keine Mindesttaktfrequenzen gefordert werden. Damit seien bisherige Vorteile von AMDs Erzkonkurrenten Intel aus der Welt geschafft.

Die EU-Kommission war in ihrer Untersuchung dem Verdacht nachgegangen, dass die in öffentlichen Ausschreibungen festgelegten technischen Anforderungen AMD systematisch benachteiligen. In zahlreichen Fällen hätten öffentliche Auftraggeber die Ausstattung von neuen Rechnern und anderem EDV-Gerät mit Intel-Komponenten verlangt. Sogar der Deutsche Bundestag werde auf der Brüsseler Sünderliste aufgeführt. Nach den EU-Ausschreibungsregeln ist es verboten, Komponenten eines bestimmten Anbieters verbindlich vorzuschreiben. (tol)