Bundesregierung drängt auf europäische Fluggastdaten-Sammlung

Flugpassagierdaten können nach Ansicht des Innenministeriums "wichtige Dienste" beim "Aufspüren verdächtiger Reisebewegungen" rückkehrender Dschihadisten leisten. Das diene der Terrorabwehr.

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Die Bundesregierung wirbt dafür, möglichst rasch ein europäisches System zum Sammeln und Auswerten von Fluggastdaten einzurichten. Anhänger der Miliz "Islamischer Staat", die aus dem Nahen Osten zurückkommen, bedrohen Berlin zufolge "die innere Sicherheit der EU". Dagegen sei "dringliches Handeln" geboten. Ein Element der Strategie zur Terrorabwehr sei das "Aufspüren verdächtiger Reisebewegungen". Dazu könnten sogenannte Passenger Name Records (PNR) "wichtige Dienste leisten".

Über die Auswertung von Fluggastdaten sollen "verdächtige Reisebewegungen" aufgespürt werden.

Die Arbeiten an einer EU-Richtlinie zum Aufbau eines europäischen PNR-Systems sollten im Einklang mit einer Empfehlung der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten "zeitnahe fortgesetzt werden", heißt es in einer Antwort des federführenden Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken weiter. Deutschland werde sich dabei aber "für Verbesserungen insbesondere im Bereich des Datenschutzes einsetzen".

Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der EU-Kommission lag lange auf Eis, nachdem ihn der Innenausschuss des EU-Parlaments im April 2013 abgelehnt hatte. Der Bundesregierung geht nach eigenen Angaben die vorgesehene fünfjährige Speicherfrist für die Passagierinformationen nach wie vor zu weit. Skeptisch zeigt sie sich auch gegenüber dem Brüsseler Vorschlag, PNR zwei Jahre lang "als Klardaten" aufzubewahren. Zudem müssten Möglichkeiten zur "Re-Identifizierung" nach einer Maskierung personenbezogener Informationen "auf das erforderliche Maß eng begrenzt werden".

Vor allem angesichts der "herausragenden Bedeutung" des Urteils des Europäischen Gerichtshofs gegen die Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Innenressort den Ansatz, wonach keine "Massenspeicherung aller Arten von Daten" stattfinden sollte. Die genauen Auswirkungen des Richterspruchs auf die PNR-Sammlung seien noch zu prüfen.

Dass die Bundespolizei im Bedarfsfall schon jetzt von Fluggesellschaften bei ankommenden Flügen über EU-Außengrenzen "Advance Passenger Information" (API) anfordern kann, reicht der Regierung nicht aus. Diese umfassten im Wesentlichen nur Angaben aus Personaldokumenten sowie Abreise- und Ankunftszeit. PNR enthielten darüber hinaus Daten über abgehende Flüge und seien "wesentlich umfassender". Zu PNR zählen neben Name, E-Mail-Adresse, Telefon-, Konten- und Kreditkartennummern etwa auch Essenswünsche oder Angaben über den gesundheitlichen Zustand der Reisenden. (axk)