Bundesregierung will Internet-Abzocke schärfer bekämpfen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Damit soll die "Button-Lösung" zur Aufklärung der Verbraucher kommen.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf für ein Gesetz "zum besseren Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" beschlossen. Die Regierung will damit Abo- beziehungsweise Kostenfallen im Internet schärfer bekämpfen. Bei kostenpflichtigen Online-Angeboten müssen die Anbieter demnach künftig Preis, Lieferkosten, Mindestlaufzeiten von Verträgen sowie wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich anzeigen.
Ein Vertrag soll demnach nur zustande kommen, wenn der Verbraucher mit einem Klick ausdrücklich bestätigt, dass er die Erläuterungen gesehen hat und sich zu einer Zahlung verpflichtet. Dafür ist die sogenannte Button-Lösung vorgesehen: Die Schaltfläche für die Bestellung muss eindeutig auf die Gebühren hinweisen. Der Online-Händler muss den Bestellvorgang so gestalten, dass der Verbraucher einen Auftrag tatsächlich erst abgeben kann, wenn er die erläuternden Hinweise zur Kenntnis genommen hat.
Die Beweislast "trifft den Unternehmer", heißt es in der Begründung des Entwurfs. Die Gestaltung der Bestellsituation in einem elektronischen Angebot liege in seinem Einflussbereich. Das federführende Bundesjustizministerium ging anfangs davon aus, dass rund 193.300 im Netz aktive Unternehmen von der neuen Verpflichtung betroffen sein werden. Es seien "einmalige Anpassungen" der Online-Verkaufsplattformen erforderlich, die insgesamt zwischen 38,7 und 48,3 Millionen Euro kosten könnten. Die Bundesregierung rechnet mittlerweile mit 276.062 betroffenen Firmen.
Teile der Wirtschaft lehnen die Bestätigungslösung dagegen als Überregulierung ab. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) etwa fürchtet, dass es mit den Umstellungskosten nicht getan sei. Der Vereinigung zufolge könnte auch eine Abmahnwelle drohen: Wer es nicht schaffe, seinen Shop rechtzeitig anzupassen, begehe schließlich einen Wettbewerbsverstoß. Zudem sei der Ansatz unbrauchbar: Kriminelle würden schnell einen Weg finden werden, die neuen Vorgaben zu umgehen, fürchtet die DIHK. Kritik an der Initiative kam auch von Anwaltsverbänden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte dagegen, dass mit der Initiative der Internet-Abzocke ein Riegel vorgeschoben und die Verbraucherrechte gestärkt würden. "Beschwerden zu scheinbaren Gratisangeboten, bei denen dann doch eine Rechnung kam, rissen nicht ab", betonte die FDP-Politikerin. Der neue Online-Button schütze wirksam vor solchen Fallen. Auch Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) begrüßte die neue Regelung grundsätzlich. "Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt werden können", befand die Rechtsexpertin der Vereinigung, Jutta Gurkmann, und forderte zugleich Maßnahmen gegen neuartige Abofallen, die für Smartphone-Besitzer ausgelegt wurden.
Parallel zu dem deutschen Gesetzgebungsverfahren sind auch die Bemühungen zur Aufnahme einer Button-Lösung in die geplante europäische Verbraucherrechte-Richtlinie bereits recht weit gediehen. Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der Kommission haben sich im Juni bereits auf ein entsprechende Vorgehen geeinigt. Die noch ausstehende Zustimmung aller Ratsmitglieder im Herbst gilt als Formsache. Die Direktive räumt den Mitgliedsstaaten aber eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren ein. Da die Bundesregierung Kostenfallen als "drängendes Problem" ansieht, hat sie eigenen Angaben nach bereits jetzt "das Startsignal für eine vorzeitige innerstaatliche Regelung gegeben". Der Vorstoß muss vom Bundesrat und vom Bundestag noch beraten und verabschiedet werden. (vbr)