Bundestag beschließt löchrigen Schutz vor "Glasfaser-Piraterie"
Die Abgeordneten haben eine Novelle des DigiNetz-Gesetzes und weitere Änderungen am Telekommunikationsrecht mit Blick auf lokales Roaming verabschiedet.
Provider, die ein "öffentlich gefördertes Glasfasernetz" planen, sollen künftig besser vor dem Überbau "mit weiteren Telekommunikationsinfrastrukturen" geschützt werden. Eine entsprechende Reform des DigiNetz-Gesetzes und weitere Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD beschlossen. Die FDP-Fraktion war dagegen, Linke und Grüne enthielten sich.
Momentan besteht mit dem DigiNetz-Gesetz im Rahmen von "öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten" die Pflicht, dass Telekommunikationsunternehmen Breitbandinfrastrukturen auch von Konkurrenten mitverlegen müssen. Dies soll den Glasfaserausbau beschleunigen: Es sollen "sektorübergreifende Synergien" genutzt werden, wenn etwa ohnehin Tiefbauarbeiten durchgeführt werden müssen, um Abwasserkanäle zu ziehen.
Gefürchtete Glasfaser-Piraterie
Fortan ist bei Glasfaserprojekten mit Staatsgeldern zu prüfen, ob der Anspruch auf Mitverlegung unzumutbar sein könnte, wenn es dadurch zu einer Doppelversorgung von Haushalten mit schnellem Internet kommt. So will der Gesetzgeber der gerade von kommunalen Unternehmen wie Stadtwerken gefürchteten "Glasfaser-Piraterie" Einhalt gebieten. Dem Bundesrat und den Netzbetreiberverbänden Buglas und Breko erschien die Klausel zu vage. Damit bleibe es weiter möglich, eigenwirtschaftliche Bauvorhaben für Glasfasernetze städtischer Betriebe für eine Mitverlegung zu kapern.
Die Bundesnetzagentur muss auf Basis der von der großen Koalition kurzfristig eingefügten Ergänzungen zudem künftig im Internet Kartenmaterial über die "tatsächliche, standortbezogene Mobilfunknetzabdeckung" veröffentlichen. Ausgewiesen werden sollen dabei auch "lokale Schwerpunkte für Verbindungsabbrüche bei der Sprachtelefonie". Die Netzbetreiber werden verpflichtet, die dafür benötigten Daten einschließlich von Informationen über den parallelen Festnetzausbau an die Regulierungsbehörde zu liefern.
Verschärfte Bußgelder
Die Auflagen sollen auch der Zusammenarbeit der Telekommunikationsunternehmen sowie der Identifizierung unterversorgter Gebiete dienen. Die Bundesnetzagentur werde damit in die Lage versetzt, potenzielle Vorschriften zum lokalen Roaming beziehungsweise "aktiven Infrastruktur-Sharing" etwa von Funkmasten vorzubereiten, heißt es in dem schwarz-roten Änderungsantrag. Ein Gesetzentwurf dazu soll im Herbst folgen.
Parallel hat der Bundestag die Zwangs- und Bußgelder bei Verstößen gegen Mobilfunkversorgungsauflagen deutlich verschärft. Die Betreiber haben hier im Rahmen der Auktionen der jeweiligen Mobilfunkfrequenzen zugesichert, gewisse Abdeckungsquoten von bis zu 98 Prozent der Bevölkerung zu erfüllen. Fortan soll ein Bußgeld von maximal einer Million Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens verhängt werden können, wenn sie die Zusagen nicht einhalten. Folgen sie Anordnungen der Netzagentur generell nicht, sind Zwangsgelder bis zu zehn Millionen Euro möglich.
Stumpfe Zähne der Netzagentur
Daniela Kluckert (FDP) beklagte, dass Schwarz-Rot kein großer Wurf gelungen sei. Immer wieder habe es Ärger mit der Deutschen Telekom gegeben, da diese in Kommunen Leitungen einfach mitverlegt habe. Dagegen gehe die Koalition nur zögerlich vor. Deutsche Funklöcher seien inzwischen "Nachrichtenstoff" im Ausland, beklagte die Linke Anke Domscheit-Berg. Erst jetzt hätten die Regierungsfraktionen aber erkannt, dass die Zähne der Bundesnetzagentur zu stumpf seien. Die Koalition habe "wesentliche Chancen vergeben", das Festnetz auszubauen sowie weiße und graue Flecken beim Mobilfunk endlich zu schließen, meinte in ähnlichem Ton die Grüne Margit Stumpp. Nötig seien sofortige Möglichkeiten, um lokales Roaming anzuordnen.
Der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek sprach von einem guten Gesetzespaket: Vor allem ein größerer Anbieter habe angefangen, seine Glasfaser vielerorts einfach mitzuverlegen. Dem schiebe der Gesetzgeber nun einen Riegel vor. Für die SPD-Fraktion betonte Gustav Herzog, kommunale Unternehmen sollten beim Schutz vor Überbau "nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden wie andere". Die Bundesnetzagentur müsse die Informationen, die sie über die Funkloch-App an erhalte, rasch online stellen dürfen. Er bekomme aber auch zunehmend Zuschriften, dass Bürger gar keine Funkmasten vor Ort haben wollten, um nicht verstrahlt zu werden. (anw)