Bundestag gibt Staatstrojaner für die alltägliche Strafverfolgung frei

Seite 2: Hoffen auf Karlsruhe

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Jörn Wunderlich machte bei der abschließenden Lesung für die Linke eines der "invasivsten Überwachungsgesetz der letzten Jahre" aus, das "mit Worten jenseits der Fäkalsprache nicht mehr zu beschreiben ist". Das breite Anwendungsfeld suche seinesgleichen, die Maßnahmen seien weitgehender als der große Lauschangriff. Er sei gespannt, was das Bundesverfassungsgericht zu dem mit einem Verfahrenstrick durchgepeitschen Gesetz sagen werde. "Das ist ein Hauruckverfahren, das unzulässig ist", wetterte der Grüne Hans-Christian Ströbele. Nahezu alle Delikte würden erfasst, sogar der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung erfasst, was mit der Rechtsprechung aus Karlsruhe nicht vereinbar sei.

Die Arbeit der Ermittlungsbehörden müsse sich daran orientieren, wie die Straftäter agierten, brach dagegen die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker eine Lanze für die Initiative. Die Eingriffe in die Grundrechte seien an Voraussetzungen gebunden, also auch verhältnismäßig und in Einzelfällen gerechtfertigt. Bettina Bähr-Losse (SPD) räumte ein, dass es nicht immer die beste Lösung sei, solch große Gesetzespakete auf den letzten Drücker zu schnüren. Mit einer Nacht-und-Nebel-Aktion durch die Hintertür habe dies aber nichts zu tun. Inhaltlich unterstrich sie, dass auch Chat-Räume und die Messenger-Kommunikation den Strafverfolgern offen stehen müssten.

Datenschützer, Bürgerrechtler, Sicherheitsexperten und Branchenverbände wie der Bitkom waren vorab gegen das Vorhaben auf die Barrikaden gegangen. Das vom Bundesforschungsministerium geförderte "Forum Privatheit" bezeichnete es nun "angesichts der tiefgreifenden Auswirkungen für unverantwortlich und inakzeptabel, wenn Volksvertreter eine solche Regelung in einem Verfahren beschließen, das eine gründliche Prüfung und Erörterung durch die Öffentlichkeit und durch Fachkreise gezielt ausschließt". Wissenschaftliche Expertise und demokratische Willensbildung würden so ignoriert. (mho)