Bundestag sichert im Internet gebuchte Reisen besser ab

Das Parlament hat den Schutz individuell im Web zusammengestellter Reisen erhöht. Als Veranstalter gilt künftig auch, wer eine Online-Buchung über das System einer anderen Firma erlaubt und dieser Daten übermittelt.

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Bundestag sichert im Internet gebuchte Reisen besser ab

(Bild: Creative Commons CC0)

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Wer sich im Web FlĂĽge, Hotelaufenthalte oder Mietwagen ĂĽber ein Portal individuell zusammenklickt, ist kĂĽnftig fĂĽr den gesamten Verbund der einzelnen Komponenten genauso abgesichert wie bei einer an einem StĂĽck gebuchten Pauschalreise. Der Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Nacht zum Freitag mit ein paar Revisionen verabschiedet. DafĂĽr stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, Linke und GrĂĽne waren dagegen.

Damit soll die EU-Richtlinie über Pauschalreisen und damit verbundene Leistungen in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Pauschalreise liegt demnach auch dann vor, wenn einzelne Komponenten auf Wunsch des Kunden oder "entsprechend seiner Auswahl" zusammengestellt werden oder der Veranstalter Käufern das Recht einräumt, Teile aus einem vorgegebenen Angebot nach Vertragsschluss auszuwählen.

Zudem soll ein Unternehmer als Reiseveranstalter angesehen werden, wenn er über ein Online-Buchungsverfahren einen Vertrag anbietet oder vermittelt. Dies gilt auch, wenn über das Websystem einer anderen Firma zugegriffen wird, dabei persönliche Daten übermittelt werden und es zu einem Abschluss binnen 24 Stunden kommt.

Die Volksvertreter haben diese an sich schon komplexe Bestimmung durch eine ihrer Änderungen nicht gerade entschlackt. So soll in Fällen, in denen der Reisende die Leistungen getrennt auswählt und sich auch getrennt zur Zahlung jeder einzelnen Komponente verpflichtet, dann die Forderung der Einfachheit halber aber doch in einem Vorgang begleicht, keine Pauschalreise entstehen.

Das Parlament begründet dies damit, dass es sich dabei nicht um ein und denselben Buchungsvorgang handle und kein Gesamtpreis angesetzt werde. Verträge über Leistungen für eine Tagesreise werden zudem wertunabhängig ausgenommen, wenn sie ein Interessent individuell aneinander koppelt. Wer einen Tagesausflug am Stück im Wert von über 500 Euro bucht, erlangt aber den Pauschalreiseschutz. Früher lag die Schwelle hier bei 75 Euro.

Ein gesondertes Rücktrittsrecht erhalten Verbraucher künftig erst, wenn ein Veranstalter den Reisepreis nachträglich um mindestens acht Prozent erhöht. Bisher reichten fünf Prozent aus.

Die Reform soll im Juli 2018 in Kraft treten. Auf die Wirtschaft kommen laut Regierung Umsetzungskosten in Höhe von fast 90 Millionen Euro zu. Die Grünen kritisierten, dass Einzelleistungen und Tagesreisen zwischen 75 und 500 Euro im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums nicht mehr erfasst würden. Damit werde der Verbraucherschutz faktisch verschlechtert. (anw)