Bundestag will Softwarepatentierung "effektiv begrenzen"

Die vier Fraktionen im Parlament fordern die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag auf, die Linie des EU-Rats nicht weiter zu unterstĂĽtzen, und wollen damit ein Signal an BrĂĽssel richten.

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Berichterstatter aller vier Fraktionen im Bundestag haben sich heute auf einen gemeinsamen Antrag verständigt, mit dem sie den "Wettbewerb und die Innovationsdynamik im Softwarebereich" sichern sowie die "Patentierung von Computerprogrammen effektiv begrenzen" wollen. Die Bundesregierung wird in dem Papier (PDF) aufgefordert, die Linie des EU-Rates im Gesetzgebungsverfahren zur Patentierbarkeit "computerimplementierter Erfindungen" nicht weiter zu unterstützen. Sie soll nach dem Willen der Abgeordneten bei der weiteren Kompromisssuche in Brüssel "die Zielrichtung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 und auch die zukünftigen Ergebnisse des Runden Tisches" beim Bundesjustizministerium "stärker berücksichtigen". Das Papier wurde vom Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) in einer frühen, nachträglich noch leicht veränderten Fassung online gestellt. Der Antrag wird nun mit den Fraktionsspitzen Anfang nächster Woche abgestimmt, bevor er ins Parlament eingebracht und in den Ausschüssen beraten wird. Die abschließende 2. und 3. Lesung ist für Mitte Januar geplant.

Grundsätzlich teilt der Bundestag die Überzeugung der Bundesregierung und des EU-Rates, "dass technische Erfindungen auch dann, wenn sie Softwarekomponenten enthalten, dem Schutz des Patentrechts zugänglich sein müssen", heißt es in dem Papier. Gleichwohl sei man aber zu der Auffassung gelangt, "dass der gegenwärtige Meinungsstand zum Richtlinienentwurf auf Europäischer Ebene bisher für zentrale Fragen keine hinreichenden Lösungen aufweist".

Der größte Dorn im Auge ist den Abgeordneten die fehlende Definition des viel beschworenen "technischen Beitrags", der nach allgemeinem Konsens in Europa die Grundlage für die Patentierbarkeit einer "computerimplementierten Erfindung" darstellen soll. Daher soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass sich der Text an der Technikdefinition des Bundesgerichtshofs orientiert. Nur mit dem darin erfolgenden Rückgriff auf Auswirkungen auf die "Naturkräfte" könne sichergestellt werden, "dass Computerprogramme als solche, Geschäftsmethoden, Algorithmen und Erfindungen, deren technischer Beitrag allein in der Datenverarbeitung liegt, nicht patentiert werden können".

In einem ersten, ebenfalls vom FFII veröffentlichten Kommentar begrüßen Verbände aus dem Umfeld der Softwarepatentgegner den Antrag insgesamt als "hilfreich". Sie haben aber noch einige Änderungsvorschläge (PDF). Insbesondere kritisieren sie, dass die gewünschte "Begrenzung" der Patentierung auf Computerprogramme suggeriere, dass diese letztlich doch patentfähig sein sollten. Hier sollten die Abgeordneten besser von "Ausschluss" reden. In einer gemeinsamen Erklärung sehen die rot-grünen Abgeordneten Grietje Bettin, Dirk Manzewski, Jerzy Montag, Ulrich Kelber, Uwe Küster und Jörg Tauss ihr Werk aber auch so als "klares Signal an Brüssel". Sie betonen zudem, dass Computerprogramme "grundsätzlich" weiterhin primär allein urheberrechtlich geschützt werden sollten.

Zum Thema Softwarepatente siehe auch:

(Stefan Krempl) / (anw)