Bundestagsausschuss: Keine Mindestnutzungsdauer für technische Geräte

Der Umweltausschuss des Bundestags hat sich gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke ausgesprochen, eine Mindestnutzungsdauer für technische Geräte vorzugeben.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 282 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Umweltausschuss des Bundestags hat einen Antrag (PDF-Datei) der Fraktion Die Linke abgelehnt, nach dem Sollbruchstellen und Funktionen, die die Lebensdauer eines technischen Produkts verkürzen, verboten werden sollen. Die Linken hatten in dem Antrag auch gefordert, dass die Beweislast, nach der die Mindestnutzungsdauer für ein Produkt nicht erreicht wird, künftig beim Hersteller liegen sollte. Die CDU/CSU-Fraktion, die gegen den Antrag stimmte, bezweifelte, ob die vorgeschlagenen Regelungen umgesetzt werden können, geht aus einer Mitteilung des Bundestags hervor. Sie sprach sich gegen Schnellschüsse aus und dafür, ein Forschungsprogramm auf das Thema anzusetzen.

Die FDP, die ebenfalls dagegen stimmte, hält eine gesetzlich vorgegebene Mindesthaltbarkeitsdauer für nicht sinnvoll. Es gebe Gründe, warum auch minderwertigere Produkte sinnvoll genutzt werden können, zum Beispiel durch eine soziale Komponente, preiswertere Geräte anzubieten. Es könne aber auch aus ökologischen Gründen wichtig sein, Geräte nach einer bestimmten Zeit auszutauschen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

Der Vorwurf, dass Hersteller ihre Produkte mit Absicht vorzeitig altern oder gar kaputtgehen lassen, indem sie ihnen Sollbruchstellen einbauen, steht schon seit Jahren im Raum. Das Umweltbundesamt will in einem Forschungsprojekt das "Phänomen Obsoleszenz" bei Elektrogeräten für Privatverbraucher untersuchen.

Die SPD erklärte zu dem Antrag der Linken, er habe einen wichtigen Hintergrund, der geplante Verschleiß von Geräten sei "nicht hinnehmbar". Allerdings sei eine gesetzlich vorgeschriebene Haltbarkeitsdauer von Geräten weder "sinnvoll noch umsetzbar". Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten "Geplante Obsoleszenz". "Es herrscht Handlungsbedarf", erklärte die Vertreterin der Grünen. Ihre Fraktion wolle sich aber enthalten, da sie noch über die Forderungen des Antrages hinausgehen wolle. (anw)