Verfassungsgericht: Staatlicher Zugriff auf Bestandsdaten muss begrenzt werden

Seite 2: Späte Entscheidung

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Die Entscheidung ist aus Sicht der Beschwerdeführer hochrelevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur "Hasskriminalität", das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert. "Mit dem 'Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität' wird die Bestandsdatenauskunft auf Telemediendienste sogar noch erweitert (s. u.a. §§ 15a, 15b TKG)“, so Breyers Hinweis. "Sogar Internet-Passwörter sind zu beauskunften", warnt er.

Leider komme das Urteil nun zu spät, um noch im aktuellen Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt zu werden, teilte Breyer auf Anfrage von heise online mit. "Wir müssen daher möglicherweise erst jahrelang erneut aufwendig Verfassungsbeschwerde erheben."

Er habe das Bundesverfassungsgericht gebeten, vor Beschluss dieses Gesetzes zu entscheiden, aber ohne Erfolg, so Breyer. Angesichts der vielen Klagen, die der Gesetzgeber besorgten Bürgern und Politiker in den vergangenen Jahren aufgebürdet hat, konstatiert er einen Konstruktionsfehler im gesetzgeberischen System. Grundrechtswidrige Überwachungsgesetze für "sicherheitsfanatische Politiker 'lohnten' (sich), weil sie schlimmsten- oder bestenfalls Jahre später zurückgestutzt würden, jeweils noch mit Übergangszeit. "Die Politik betreibt vorsätzlichen Verfassungsbruch", so Breyers Sorge.

Den Piraten schwebe daher zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze mehrere neue Mechanismen vor. So soll ein Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht erhalten, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Außerdem soll der Bundespräsident bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anrufen können und schließlich sollen nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte auch Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit bekommen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die beanstandeten Regelungen unter bestimmten Maßregeln in Kraft.

[Update v. 17.07.2020, 12:19 Uhr]: Artikel überarbeitet und mit weiteren Details zum Urteil stark erweitert. (jk)