Bundesverfassungsgericht prüft Durchsuchungen bei "Cicero"

Das Vorgehen der Justiz gegen das Magazin wegen eines Artikels, in dem aus einem internen, als "Verschlusssache" gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamts zitiert wurde, hatte scharfe Proteste von Verleger- und Journalistenverbänden ausgelöst.

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Von
  • dpa

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die Justiz mit ihrer umstrittenen Razzia bei der Zeitschrift Cicero die Pressefreiheit verletzt hat. In einer Anhörung am Mittwoch verhandelt das Karlsruher Gericht über zwei Verfassungsbeschwerden des Cicero-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion vom September des vergangenen Jahres. Das Vorgehen der Justiz hatte scharfe Proteste von Verleger- und Journalistenverbänden ausgelöst. Ein Urteil wird erst 2007 erwartet.

Auslöser waren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen. Cicero hatte im April 2005 einen Artikel des freien Journalisten Bruno Schirra über den inzwischen getöteten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi veröffentlicht. Darin wurde aus einem internen, als "Verschlusssache" gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamts zitiert.

Das Amtsgericht Potsdam ordnete die Aktion an, bei der in den Redaktionsräumen der Zeitschrift verschiedene Datenträger sichergestellt wurden. Die Vorwürfe blieben letztlich fast ohne strafrechtliche Folgen für die Journalisten: Im Februar stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Weimer gegen Zahlung von 1000 Euro ein; im Juli lehnte das Potsdamer Landgericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens gegen Schirra sowie den ebenfalls ebenfalls ins Visier der Staatsanwälte geratenen Auslandschef der Schweizer Zeitung Sonntagsblick, Johannes von Dohnanyi, ab. Der "Fall Cicero" hat unter anderem dazu geführt, dass die Menschenrechtsorganisation Reporter ohne Grenzen Deutschland in der Pressefreiheitsrangliste herabstufte. (dpa) / (jk)