Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber ab

Die vier deutschen Netzbetreiber hatten die Aussetzung der Regulierung der Terminierungsentgelte gefordert, bis der Rechtsstreit darüber entschieden ist.

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Mittwoch die Eilanträge von vier Mobilfunknetzbetreibern gegen die Regulierung der Terminierungsentgelte im deutschen Mobilfunkmarkt abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass eine Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur bis auf weiteres ausgesetzt wird. Damit hätten sich die Netzbetreiber bei den Gebühren für die Vermittlung von Gesprächen aus anderen Mobilfunk- und Festnetzen nicht an die Auflagen des Regulieres halten müssen. Die Bundesnetzagentur hatte am 30. August vergangenen Jahres die so genannte Ex-ante-Regulierung der Terminierungsentgelte beschlossen und den Netzbetreibern im Herbst entsprechende Auflagen zur Senkung der Entgelte erteilt. Die Netzbetreiber hatten sich zuvor nicht auf eine brancheninterne Lösung einigen können.

Die Terminierungsentgelte sind eine wesentliche Einnahmequelle der Mobilfunkanbieter, die gegen die Verfügung vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen waren. Das Gericht hatte der Beschwerde in erster Instanz teilweise stattgegeben. Die Betreiber wollten mit ihren Eilanträgen beim Bundesverwaltungsgericht nun erreichen, dass die Regulierungsverfügung bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung in der Sache ausgesetzt wird. Mit der Ablehnung der Eilanträge solle ein "Hin und Her" auch im Sinne der Verbraucher vermieden werden, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Angesichts der komplizierten Materie sollten die Revisionsverfahren abgewartet werden. Ein Termin dafür stehe noch nicht fest. (vbr)