Buy.com schränkt Nutzerkreis für Online-Musikdienst ein

Der Online-Händler bietet seinen in der vergangenen Woche angekündigten Musikdienst Buymusic.com ausschließlich Kunden mit Internet Explorer an, die auf den Shop von einem PC in den USA aus zugreifen.

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Von
  • Oliver Lau

Der Online-Händler Buy.com bietet seinen in der vergangenen Woche angekündigten Musikdienst ausschließlich Kunden an, die den Internet Explorer zum Surfen benutzen. Wer über einen anderen Browser den am gestrigen Dienstag eröffneten Shop Buymusic.com besucht, bekommt die Meldung "In order to take full advantage of BuyMusic.com's offerings you must be on a Windows Operating System using Internet Explorer version 5.0 or higher" zu sehen und wird damit vom Kauf ausgeschlossen. Auch Mac-Nutzer bleiben außen vor: Sie können sich zwar im Shop umsehen, kommen aber nicht einmal in den Genuss der Hörproben, weil ein Popup-Fenster mit dem Hinweis eingeblendet wird, dass die Musikstücke nur über den Windows Media Player 9 abzuspielen seien. Die zurzeit mehr als 300.000 Songs liegen nur im WMA-Format vor, kodiert mit 128 kBit/s.

"Es überrascht nur wenig, dass die Entwickler bei dem hohen Marktanteil des Internet Explorer solche Plattformen auf der Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners aufbauen", kommentiert Michael Gutenberg, Analyst beim Marktforscher Jupiter Research die Situation, "Die ideale Welt, in der ausschließlich Standards regieren, ist zwar wünschenswert. Aber in der Realität bewegen sich die Entwickler mit der Masse -- und die wird zurzeit halt durch den Internet Explorer bestimmt."

Immerhin: Buymusic verspricht auf den Hilfeseiten, dass der Download legal sei und sämtliche Musiktitel lizenziert seien. Man müsse lediglich seine Kreditkarte bereithalten und schon könne man einzelne Songs ab 79 US-Cent das Stück kaufen. Regelmäßige Beitragszahlungen fielen nicht an. Wer allerdings versucht, sich als deutscher Kunde bei Buymusic zu registrieren, wird bitter enttäuscht sein. Der Service sei aus lizenzrechtlichen Gründen derzeit nur für US-Bürger verfügbar, heißt es auf einer Fehlerseite. Buymusic scheint anhand der IP-Adresse des Interessenten zu prüfen, ob er US-Bürger ist oder nicht. Ob und wann der Musikdienst auch nach Europa kommen wird, war von Buymusic noch nicht in Erfahrung zu bringen.

Nicht nur diese Einschränkungen lassen es mehr als zweifelhaft erscheinen, ob sich Buymusic zu einer ernsthaften Konkurrenz für Apples iTunes Music Store oder die von der Musikindustrie in letzter Zeit mit harten Bandagen angegangenen Online-Tauschbörsen entwickeln kann. Denn wer die heruntergeladenen Stücke dann auch anhören möchte, sieht sich erst einmal mit recht weitgehenden Einschränkungen durch Digital Rights Management konfrontiert. Man müsse über ein SDMI-kompatibles Abspielgerät oder eben den Windows Media Player 9 verfügen, heißt es bei Buymusic. Im Rahmen der SDMI (Secure Digital Music Initiative) bemüht sich die Musikbranche einen einheitlichen Standard für das Digital Rights Management (DRM) zu entwickeln. Buymusic hat offensichtlich eine SDMI-Lizenz erworben, um die Rechte der Urheber beim Vertrieb der digitalen Musikstücke schützen zu können. Über SDMI-kompatible Abspielgeräte, passende CD-Brenner, Rohlinge und die dazugehörige Software kann man sich auf den Buymusic-Seiten informieren -- und diese dort auch gleich kaufen.

Und so warnt Buymusic seine Kunden denn auch davor, die Titel auf einem x-beliebigen Computer herunterzuladen. Man solle bitte die Songs auf seinen bevorzugten (primären) Rechner aufspielen, da die Lizenzen für die einzelnen Musikstücke nicht übertragbar seien. Jeder Titel unterliege dabei Beschränkungen abhängig vom Musiklabel, das die Rechte daran hält. Je nach Musikstück kann es daher also möglich sein, dass der Transfer von einem Computer auf einen anderen erlaubt ist -- oder eben auch nicht. Gleiches gelte auch für die Übertragung auf portable Abspielgeräte oder das Brennen auf CD. Diese Informationen gibt Buymusic zu jedem einzelnen Titel vor dem Kauf an.

Zusätzlich unterscheidet Buymusic zwischen zwei verschiedenen Lizenzen. Die primäre Lizenz schützt die Songs in puncto Übertragbarkeit und Speicherbarkeit je nach Gusto der Musiklabels. Die sekundäre darf der Kunde alternativ erwerben, damit aber die Titel ausschließlich auf seinem Zweitrechner abspielen. Das Hochladen der Titel auf Tauschbörsen ist strikt untersagt. (ola)