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Call-by-Call im Ortsbereich ab Dezember

Holger Dambeck

Um den Wettbewerb im Ortsnetz gibt es aber Streit: Die Regulierungsbehörde soll künftig umsatzabhängige Gebühren von den Anbietern kassieren.

Der Wettbewerb im Ortsnetz beginnt voraussichtlich nun doch am 1. Dezember. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung [1] von Call-by-Call und Preselection für Ortsgespräche in den Bundestag eingebracht. Für die Deutsche Telekom [2] könnte dies mittelfristig zu Umsatzeinbußen führen; sie macht bislang mit ihrem Monopol bei Ortsgesprächen gute Geschäfte. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes muss sowohl vom Bundestag und als auch vom Bundesrat beschlossen werden.

Zwischen Regierung [3] und Bundesrat [4] ist es indes zum Streit über neue Gebühren für Anbieter im Ortsnetz gekommen, die Teil der Gesetzesänderung sind. Demnach soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP [5]) künftig von den Unternehmen neben den üblichen Lizenzgebühren auch umsatzabhängige Gebühren kassieren, um ihre eigenen Kosten abzudecken, was in die Kritik geriet , da diese Gebühren als "markthemmende Zutrittsschranken" wirkten. Die Regierung wies die Kritik zurück: Die Orientierung am Umsatz sei gerecht, weil sie kleinere Unternehmen nicht ungerechtfertigt belaste. (hod)


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https://www.heise.de/-62289

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/news/Bundeskabinett-will-Call-by-Call-im-Ortsnetz-noch-2002-61135.html
[2] http://www.telekom.de
[3] http://www.bundesregierung.de
[4] http://www.bundesrat.de
[5] http://www.regtp.de