Call-by-Call im Ortsbereich ab Dezember

Um den Wettbewerb im Ortsnetz gibt es aber Streit: Die Regulierungsbehörde soll künftig umsatzabhängige Gebühren von den Anbietern kassieren.

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Von
  • Holger Dambeck

Der Wettbewerb im Ortsnetz beginnt voraussichtlich nun doch am 1. Dezember. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Einführung von Call-by-Call und Preselection für Ortsgespräche in den Bundestag eingebracht. Für die Deutsche Telekom könnte dies mittelfristig zu Umsatzeinbußen führen; sie macht bislang mit ihrem Monopol bei Ortsgesprächen gute Geschäfte. Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes muss sowohl vom Bundestag und als auch vom Bundesrat beschlossen werden.

Zwischen Regierung und Bundesrat ist es indes zum Streit über neue Gebühren für Anbieter im Ortsnetz gekommen, die Teil der Gesetzesänderung sind. Demnach soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) künftig von den Unternehmen neben den üblichen Lizenzgebühren auch umsatzabhängige Gebühren kassieren, um ihre eigenen Kosten abzudecken, was in die Kritik geriet , da diese Gebühren als "markthemmende Zutrittsschranken" wirkten. Die Regierung wies die Kritik zurück: Die Orientierung am Umsatz sei gerecht, weil sie kleinere Unternehmen nicht ungerechtfertigt belaste. (hod)