Canon gewinnt erstes Verfahren im Patentstreit mit Pelikan

Es sei "nicht überwiegend" wahrscheinlich, dass Pelikan die verletzten Canon-Patente zu Tintenpatronen beim Bundespatentgericht zunichte machen kann, meint das Landgericht Düsseldorf.

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Von
  • Tim Gerber

Vor dem Landgericht Düsseldorf hat der japanische Druckerhersteller Canon einen Etappensieg im Streit um Verletzung von Patenten an Tintenpatronen erreicht. Die für Patentverletzungen zuständige 4. Zivilkammer gab der Klage von Canon heute in vollem Umfang statt.

Laut Gerichtssprecher begründete die Kammer ihre Entscheidung damit, dass Pelikan die Verletzung des Patents im Wesentlichen gar nicht bestritten habe. Vielmehr meint der Tintenanbieter, dass die in den Patentschriften geltend gemachten technischen Vorrichtungen an den Tintenpatronen gar nicht über eine für die Patentierung hinreichende Erfindungshöhe verfügten. Die Tintenpatronen hätten schon bei Einreichung zur Patentierung dem allgemeinen Stand der Technik entsprochen, so die Argumentation der Pelikan-Anwälte.

In den beiden Patentschriften, die heise online vorliegen, geht es zum einen um Dreifarbpatronen, "dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des Tintenbehälters mittels einer im Wesentlichen T-förmigen Trennwand unterteilt ist". Das zweite Patent beansprucht Schutz für einen "Tintenspeicherabschnitt mit einem porösen Element zum Speichern von Tinte". Gegen beide Patente hat Pelikan so genannte Nichtigkeitsverfahren beim Bundespatentgericht angestrengt.

In dem Düsseldorfer Prozess hatte Pelikan eine Aussetzung des Verfahrens beantragt, bis das Fachgericht in München über die Bestandskraft der Patente entschieden hat. Diesen Antrag lehnte das Landgericht ab. Es sei nicht "überwiegend wahrscheinlich", dass Pelikan mit den Nichtigkeitsklagen Erfolg haben werde, hieß es zur Begründung. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, kann aber von Canon vorläufig vollstreckt werden. Das würde unter anderem bedeuten, dass Pelikan seinen gesamten Lagerbestand an den strittigen Patronen vernichten muss. Allerdings müsste Canon im Gegenzug Sicherheitsleistungen in mehrfacher Millionenhöhe stellen, etwa in Form einer Bankbürgschaft. Stellungnahmen zu der Gerichtsentscheidung waren von beiden Unternehmen zur Stunde nicht zu erhalten. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Pelikan Berufung beim Oberlandesgericht einlegen wird. (tig)