Co-Shopping-Anbieter LetsBuyIt beantragt Zahlungsmoratorium

Der Co-Shopping-Anbieter beantragt ein Moratorium, um Zahlungsaufschub gegenüber Gläubigern zu erreichen. Die Aktie wurde in Frankfurt vom Handel ausgesetzt.

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Von
  • Jürgen Kuri

In einer Börsenpflichtmeldung gab der Co-Shopping-Anbieter LetsBuyIt.com bekannt, dass die niederländische Muttergesellschaft ein Moratorium beantragt hat. Ziel ist es, einen Zahlungsaufschub gegenüber den Gläubigern wegen vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten zu erreichen. Nach Ansicht von Finanzexperten deutet die Beantragung eines Zahlungsmoratoriums jedoch darauf hin, dass die Firma faktisch zahlungsunfähig ist.

Als Reaktion auf den Antrag von LetsBuyIt.com wurde die Aktie am Neuen Markt in Frankfurt vorerst vom Handel ausgesetzt. Ob das Moratorium genehmigt wird, dürfte sich erst Anfang des nächsten Jahres erweisen. Am gestrigen Donenrstag waren die LetsBuyIt-Aktien in Frankfurt bereits um gut 6 Prozent auf 1,25 Euro gefallen.

Das Co-Shopping von Internet-Anbietern wie LetsBuyIt.com hatte sich zu einer Variante des Online-Einkaufs entwickelt, das zunehmend populär wurde. Käufer schließen sich dabei zu Gruppen zusammen, die Mengenrabatte eingeräumt bekommen. Je mehr Käufer sich finden, desto billiger wird das Produkt. Diese Rabatte stoßen jedoch bei Konkurrenten und Kontrollbehörden auf Widerstand. Dreh- und Angelpunkt der Rechtsstreits ist das im internationalen Vergleich eng gehaltene deutsche Rabatt- und Wettbewerbsrecht. Die geplante und vom Bundeskabinett bereits beschlossene Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung schürte aber neue Hoffnungen bei den Co-Shopping-Anbietern – deren Geschäftsmodell verstößt nach Ansicht der deutschen Richter gegen das Rabattgesetz. Ob LetsBuyIt.com von der Abschaffung noch profitieren kann, steht angesichts der offensichtlich desolaten finanziellen Lage der Firma allerdings in Frage. (jk)