Coronavirus: Schweizer Tracing-App geht in den Feldversuch

Die "SwissCovid-App" geht in die Pilotphase. Rund 15.000 Freiwillige testen die Anwendung – auch eine erste Bewährungsprobe für DP3T und das Google/Apple-API.

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Coronavirus: Schweizer Tracing-App geht in den Feldversuch

(Bild: Elizaveta Galitckaia / Shutterstock.com)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Tom Sperlich

In der Schweiz hat der Pilottest der "SwissCovid-App" begonnen. Die Anwendung soll das Contact Tracing der Kantone ergänzen, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Die App solle dabei helfen, dass Infektionsketten nachverfolgt und unterbrochen werden können. Erstmalig wird dabei das von Google und Apple bereitgestellte API mit einer App breit getestet. Für den Test hatte die Schweizer Regierung – der Bundesrat – in der vergangenen Woche eine befristete Verordnung erlassen.

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Am Test beteiligen sich 15.000 Freiwillige, darunter Mitarbeiter der Eidgenössisch Technischen Hochschulen in Lausanne und Zürich (EPFL und ETHZ), Armeeangehörige oder Personal von Krankenhäusern und Verwaltungen. Der Pilotversuch dauert längstens bis Ende Juni 2020 und soll mögliche Mängel und Probleme in der Benutzbarkeit sowie der medizinischen Prozesse aufdecken, bevor die App für die Bevölkerung freigegeben wird, hieß es vom BAG.

Als erstes Land weltweit setzt die Schweiz für ihre Tracing-App das neue "Exposure Notification API" von Google und Apple ein, an deren Entwicklung auch Schweizer Wissenschaftler beteiligt waren. Die "theoretischen Grundkonzepte dafür stammen von EPFL und ETHZ, die schließlich von Google und Apple umgesetzt wurden", betonte Sang-Il Kim vom BAG. "Maßgeblich beteiligt" waren demnach EPFL-Professor Marcel Salathé und sein Team.

Sie gehören zu einem internationalen Konsortium, welches das DP3T-Protokoll entwickelt hat (Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing). Der mit DP3T verfolgte dezentrale Ansatz hatte sich im Wettstreit der Konzepte gegen das zunächst auch von der deutschen Bundesregierung unterstützte PEPP-PT durchgesetzt. Eine App ohne zentrale Datenspeicherung könne die "verständliche Sorge" vor Überwachung ausräumen, sagte Salathé am Montag.

Die App läuft im Hintergrund auf dem Smartphone mit den aktuellsten Versionen von iOS und Android und sei nicht in der Lage, Standort- oder Bewegungsdaten aufzuzeichnen, erklärte Salathé. Die Benutzung der App bei gleichzeitig aktiviertem GPS sei technisch ausgeschlossen. Dies hätten Google und Apple bei der Entwicklung der neuen Schnittstelle explizit verhindert. Die SwissCovid-App zeichne nur über eine bestimmte Zeit die Nähe zu anderen Smartphones auf und speichere diese Daten auf dem Telefon.

Die App diene alleine dem Zweck, dass Nutzer frühzeitig gewarnt werden, wenn sie möglicherweise dem Coronavirus ausgesetzt waren, betont das BAG. Die Nutzung der App sei freiwillig und Teilnahme oder Nicht-Teilnahme dürfe keine Benachteiligungen oder Vorteile zur Folge haben. Der Bundesrat werde das System außer Betrieb nehmen, sobald es für die Bekämpfung des Coronavirus nicht mehr erforderlich ist. Außerdem sollen die technischen Details und der Quellcode ab 28. Mai für einen öffentlichen Sicherheitstest zur Verfügung stehen.

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Laut einer Ende April 2020 vom BAG beauftragten Umfrage begrüßen 70 Prozent der Schweizer die Einführung der App. Knapp 60 Prozent der Befragten geben an, dass sie die App in den nächsten Wochen installieren wollen, davon ist die Hälfte jedoch noch nicht ganz überzeugt ("eher ja"). Je höher der Wissensstand über die Funktionsweise der App ist, desto höher sei die Installationsbereitschaft, erläutert das Umfrageinstitut. Dennoch sei eine Mehrheit der Befragten (54 Prozent) gegen eine Installationspflicht.

Am 20. Mai hatte der Bundesrat zudem die gesetzliche Grundlage für die neue SwissCovid-App verabschiedet. Dazu soll das Epidemiengesetz entsprechend ergänzt werden. Im Juni will das Schweizer Parlament darüber beraten und entscheiden. Anfang Mai hatten bereits beide Kammern des Schweizer Parlaments, Ständerat und Nationalrat, über die Einführung einer Contact-Tracing-App abgestimmt und gefordert, dass zunächst eine gesetzliche Grundlage für einer solche App geschaffen werden müsse. (vbr)