DMA: EU-Kommission nimmt Alphabet, Meta und Apple ins Visier

Googles Suche und Google Play, Metas Bezahl-Modell und Apples App-Store-Regeln rufen die EU-Kommission auf den Plan.

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Europafahnen vor dem "Berlaymont"-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Europafahnen vor dem "Berlaymont"-Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 3 Min.

Der Digital Markets Act (DMA) ist seit wenigen Wochen in voller Anwendung. Alphabet, Apple, Amazon und Meta haben bei der Umsetzung aber offenbar geschwächelt. Nun prüft die EU-Kommission einige Dienste der Anbieter auf deren Einhaltung des Gesetzes.

Konkret geht es um die Bedienung von Google Play, die eigene Bevorzugung in der Google-Suche, Apples Regeln fĂĽr den App Store und die Auswahl des Standard-Browsers, sowie Metas Bezahlmodell und Amazons Ranking. "Die Kommission hat den Verdacht, dass die von diesen Gatekeepern ergriffenen MaĂźnahmen nicht ausreichen, um ihren Verpflichtungen aus dem Markenschutzgesetz nachzukommen", teilte die EU-Kommission am Montag in BrĂĽssel mit.

Während die Kritik an Apples Umsetzung des DMA in Bezug auf den App Store bereits bekannt ist, gerät nun auch Google ins Visier der Kommission. Die beiden Unternehmen müssen App-Entwicklern gestatten, Verbraucher kostenlos zu Angeboten zu führen, die außerhalb der App-Stores liegen. Die Kommission vermisst hier eine konsequente Umsetzung: Entwickler seien darin eingeschränkt, frei die eigenen Angebote zu bewerben und Verträge abzuschließen – unter anderem durch die Erhebung verschiedener Gebühren. Die Kommission untersucht deshalb die gesamte Gebührenstruktur.

Obwohl Google bereits einige MaĂźnahmen ergriffen hat, um in der Suche eigene Dienste nicht mehr zu bevorzugen, scheint auch diese Pflicht nicht ausreichend erfĂĽllt worden zu sein. Die Kommission befĂĽrchtet, dass Google in den Suchergebnissen noch immer die Google Vergleichsportale fĂĽr FlĂĽge, Shopping und Hotels bevorzugt anzeigt.

Apple wird zudem vorgeworfen, dass nicht alle Apps vom Smartphone entfernt werden dürfen, wie es der DMA verlangt. Weiter behindere Apple die Auswahl alternativer Standardanwendungen, etwa beim Browser. Hier scheint Google besser aufgestellt, Kritik an der Auswahl des Browsers und der Suchmaschine gibt es nicht. Google hat allerdings auch schon Strafen dafür zahlen müssen, dass die Verfahren zur Auswahl einer Standard-Suchmaschine auf Android-Geräten nicht fair waren.

Die Kommission prüft außerdem Metas noch recht neu eingeführtes Bezahlmodell. Dieses besagt, dass man entweder personalisierte Werbung zulassen oder für die Dienste von Meta bezahlen muss – "pay or consent". Diese "binäre Wahl" ist nach Ansicht der Kommission keine wirkliche Alternative für Nutzer, die nicht zustimmen wollen. Das Ziel des DMA ist aber genau, dass sogenannte Gatekeeper, also besonders große und einflussreiche Dienste, nicht personenbezogene Daten anhäufen können, weil sie die Menschen dazu zwingen.

Der DMA sieht auch vor, dass der Facebook Messenger interoperabel werden muss. Dafür hat die Kommission Meta weitere sechs Monate Zeit eingeräumt – auf begründetes Bitten von Meta, heißt es. Eigentlich hätte die Interoperabilität bereits umgesetzt sein müssen. Für WhatsApp gilt das eigentlich auch. Technisch scheint man hier deutlich weiter zu sein. Allerdings hatten zuletzt andere Messenger wie Signal und Threema kein Interesse bekundet, ihren Nutzern den Weg frei in Richtung WhatsApp zu machen.

Auch Amazon gerät in den Blick der Kommission. Untersucht wird, ob die Handelsplattform die eigenen Produkte unrechtsmäßig bevorzugt. Auch das darf laut dem DMA nicht sein.

Zunächst müssen die genannten Gatekeeper Dokumente nachreichen, in denen sie ihr Vorgehen erklären und Fragen der Kommission beantworten. Daraufhin werden zunächst diese Antworten hinsichtlich der Einhaltung des DMA wieder geprüft.

(emw)