DMA: Google ändert Suche, Meta teilt Konten, Tiktok legt Einspruch ein

Mehr Fairness und Wettbewerb fordert der Digital Markets Act. Jetzt müssen die Gatekeeper ihre Dienste ändern.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen

(Bild: StudioProX/Shutterstock.com)

Lesezeit: 5 Min.

Google, Meta und Co. müssen ihre Dienste neu verknüpfen, ändern und anpassen – das fordert der Digital Markets Act (DMA), der am 7. März 2024 in Anwendung kommt. Während der bereits angewandte Digital Services Act (DSA) auf die Inhalte der digitalen Dienste abzielt, geht es beim DMA um Wettbewerbsbedingungen und einen fairen Markt. Das hat ganz konkrete Auswirkungen auf die Dinge, die wir täglich nutzen: etwa die Google Suche, Social-Media-Plattformen und Geräte-Einstellungen.

Wer sich in den vergangenen Wochen gewundert hat, dass Google bei der Suche nach einer Adresse oder einem Geschäft nicht mehr automatisch Google Maps angezeigt hat, der war Teil einer Experimentgruppe von Google. Der Suchmaschinenriese hat nämlich seit Wochen ausprobiert, wie verschiedene, eigene Dienste unterschiedlich ausgespielt werden können – ohne dabei den DMA zu verletzen. Laut Google sind nun mehr als 20 Produktänderungen vorgenommen worden.

Beispielsweise dürfen die Vergleichsportale zu Flügen, Hotels und Shopping nicht mehr gleichermaßen präsent zwischen den Suchergebnissen auftauchen. Stattdessen muss man künftig die jeweiligen Seiten besuchen, also einen Klick weitergehen. Damit sollen auch Konkurrenten mehr Chancen bekommen, sich durchzusetzen. Für Google ist es bisher ein Wettbewerbsvorteil gewesen, die eigenen Preisvergleiche an vorderster Stelle zu zeigen. Dafür hat Google allerdings bereits Millionen-Strafen zahlen müssen, mehrere Preisvergleichsportale hatten geklagt.

Ähnlich ist es mit der Auswahl eines Standard-Browsers sowie der Standardsuchmaschine. Auch da darf Google sich bereits seit Langem nicht mehr selbst bevorzugen, indem auf Android-Geräten etwa automatisch Google die Standardsuche ist. Nach ebenfalls Millionen schweren Strafen musste Google den Menschen bereits beim Einrichten eines Smartphones die Möglichkeit zur Auswahl geben. Grundsätzlich lässt sich die Standardsuchmaschine freilich immer in den Einstellungen ändern. Nun wird für einige Nutzer bestimmter Geräte diese Auswahlmöglichkeit erneut aufploppen – beispielsweise bei Menschen, die ein iPhone haben, aber Chrome nutzen. Dafür, dass Google die Standardsuchmaschine bei etwa Safari ist, also dem Browser von Apple, zahlt Google Milliarden. Das ist jedoch keine wettbewerbsrechtliche Bevorzugung der eigenen Dienste.

Der DMA verlangt auch, dass es eine zusätzliche Einwilligung geben muss, wenn Dienste verknüpft werden, also wie bei der Google Suche und Maps, aber auch bei Metas Diensten Facebook, Instagram und Threads. Dahinter steckt, dass die in den Diensten übergreifend gesammelten Daten auch für übergreifend personalisierte Werbung genutzt werden. Das lässt sich ab sofort unterbinden – nämlich in den Einstellungen. Es wird auch entsprechende Banner geben, auf denen nach erneuter Einwilligung gefragt wird.

Meta veröffentlichte wegen des DMA zunächst Threads nicht in der EU. Die Anmeldung bei dem Kurznachrichtendienst war an einen Account bei Instagram gekoppelt, was einen gewissen Startvorteil für Threads mit sich brachte. Die Dienste sind getrennt worden, dank des DMA bekommen Nutzerinnen und Nutzer nun aber auch weitere Möglichkeiten, zu entscheiden, welche Daten über die Dienste hinweg geteilt werden dürfen. Auch bei Meta geht es freilich um personalisierte Werbung. Neu ist, dass der Facebook Messenger eigenständig wird. Dieser war bis vor Kurzem in Facebook integriert.

Der DMA verlangt auch, dass Anbieter digitaler Dienste Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Daten quasi mitzunehmen. Bei der geforderten Datenübertragbarkeit geht es ebenfalls um die Wettbewerbsfähigkeit des Marktes. Neben Google und Meta muss auch Tiktok diese anbieten. Das geht bereits seit Längerem über die Einstellungen, dort kann man seine Daten herunterladen. Neu ist eine Datenportabilitäts-API, über die eigene Daten regelmäßig angefordert werden können. Auch für Unternehmenskunden gibt es eine API. Tiktok allerdings geht gerichtlich dagegen vor, als Gatekeeper eingestuft zu sein. Das sind die Unternehmen, die vom DMA betroffen sind. Sie müssen in ihrer Relevanz und Marktmacht bestimmten Kriterien entsprechen. Tiktok sagt dazu: "Wie wir bereits deutlich gemacht haben, unterstützen wir die Ziele der DMA voll und ganz, sind aber der Meinung, dass unsere Benennung die Gefahr birgt, das erklärte Ziel des DMA zu untergraben, indem wir die eigentlichen Gatekeeper vor neueren Wettbewerbern wie TikTok schützen."

Messenger müssen aber nicht nur eigenständige Dienste sein, sondern auch interoperabel. WhatsApp etwa muss sich für Drittanbieter öffnen. Das heißt, grundsätzlich sollte es künftig möglich sein, aus einem anderen Messenger heraus jemandem zu schreiben, der nur ein WhatsApp-Konto hat. Allerdings haben Signal und Threema bereits abgewunken.

Auch eine Form des Abwinkens versucht Apple. Während Googles Android-Geräte etwa bereits deutlich offener sind für Drittanbieter, tut sich Apple mit jedweder Öffnung schwer. Zwar sind mit iOS 17.4 zahlreiche Änderungen geplant, etwa die Zulassung alternativer App-Store-Angebote sowie die freie Browserwahl, dennoch steht Apple in der Art der Umsetzung in der Kritik. Zuletzt haben Epic, Spotify, Deezer und Paddle sich offiziell bei der EU beschwert. Welche Folgen das haben wird, ist noch nicht absehbar. Grundsätzlich sieht der DMA auch Strafen vor.

(emw)