DSA: EU-Kommission mahnt Berlin und Mitgliedstaaten zu schneller Umsetzung

Mitgliedstaaten müssen ihre Pflichten erfüllen, damit der DSA umgesetzt werden kann, sagt die EU-Kommission. Deutschland ist ihr zu langsam.

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Der Bundestag (Mitte) und das Bundeskanzleramt (rechts) in Berlin

(Bild: immodium / Shutterstock.com)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Falk Steiner

Im Streit der Bundesregierung über die Ausgestaltung des deutschen Begleitgesetzes zum Digital Services Act (DSA) hat sich nun auch die EU-Kommission zu Wort gemeldet. Es sei unerlässlich, dass alle Mitgliedstaaten schnell handelten, wenn der DSA wirksam durchgesetzt werden sollte.

Während der Streit über das Digitale-Dienste-Gesetz in Deutschland seit Wochen die Kabinettsbefassung verhindert, mahnt die EU-Kommission die Mitgliedstaaten zur Eile. Auf Anfrage von heise online sagte Johannes Bahrke, Sprecher für Digitales der Kommission: "Wir zählen darauf, dass alle Mitgliedstaaten bis spätestens zum 17. Februar 2024 bereit sind."

Danach sieht es derzeit nicht aus. Zwar gilt der DSA als Europarecht unmittelbar, damit er aber funktioniert, müssen auch die Mitgliedstaaten ihren Teil beitragen. "Für eine wirksame Durchsetzung ist es entscheidend, dass der gesamte Durchsetzungsrahmen bis zum 17. Februar 2024 einsatzbereit ist – einschließlich der Benennung der nationalen Koordinatoren für digitale Dienste und des Ausschusses, der seine Arbeit erst aufnehmen kann, wenn alle nationalen Koordinatoren benannt sind", mahnt Kommissionssprecher Bahrke.

Denn ohne den Ausschuss können wesentliche Teile des DSA nicht durchgesetzt werden. So muss etwa für Zwangsmaßnahmen und Ordnungsgelder der Ausschuss mit befasst werden, bevor entsprechende Beschlüsse gefasst werden können. So könnten die Verzögerungen beim deutschen Gesetzgebungsverfahren die wirksame Durchsetzung für ganz Europa verhindern.

(emw)