DSGVO-Urteil: Bayerischer Datenschützer will klare Regeln für Falschparker-Fotos

Die bayerische Datenschutzaufsicht dringt auf einheitliche Vorgaben, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden.

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(Bild: Georgii Shipin/Shutterstock.com)

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Für Bürger soll es bald einfacher verständliche Vorgaben geben, wann sie der Polizei zur Anzeigenerstattung Fotos von Fahrzeugen von Falschparkern schicken dürfen. Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (BayLDA), Michael Will, hat angekündigt, dazu Abstimmungsgespräche mit den zuständigen Ordnungsbehörden sowie insbesondere der Verkehrspolizei aufnehmen zu wollen.

Will reagiert damit auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, mit dem dieses zwei Bescheide des BayLDA zu "Falschparker-Fotografen" aufhob. Die Richter entschieden, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Informationsverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehandelt habe. Eine Verwarnungsgebühr in Höhe von jeweils 100 Euro sei nicht statthaft.

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Das BayLDA strebt nun "klare und einheitliche" Regeln an, welche Angaben bei einer Anzeigeerstattung wegen Falschparkens verlangt werden und welcher Kommunikationsweg hierfür genutzt werden sollte. Weiter betonte Will: "Sobald die Urteilsgründe vorliegen, werden wir diese sorgfältig analysieren." Die in Bayern vor allem für den Datenschutz im Privatsektor zuständige Behörde will dabei ein besonderes Augenmerk darauf richten, ob die Entscheidung durch die besonderen Umstände der vorliegenden Fälle bestimmt wurde oder ob damit eine "für den Datenschutz kritische Neubewertung der Nutzung von Fotoaufnahmen im öffentlichen Raum" wie etwa nach der Rechtsprechung zum Einsatz von Dashcams eingeleitet werde.

Schon seit einiger Zeit verzichte das BayLDA angesichts der anhängigen Verfahren darauf, Privatpersonen fürs Knipsen von Falschparkern und das Weiterleiten der Aufnahmen an die Ordnungshüter zu verwarnen sowie mit Gebühren zu belegen. Die Kontrollinstanz beharrte damals aber noch auf ihrer Ansicht, wonach es sich bei Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handle, die nicht unberechtigt erhoben und weitergegeben werden dürften. Ein Sprecher der Münchner Polizei erklärte im Juli gegenüber dem Bayerischen Rundfunk: "Wir brauchen keine Hilfe bei der Parkraumüberwachung." Das mache nur unnötige Arbeit und bringe nichts.

(tiw)