Datenkonzerne verklagen Maryland wegen Online-Steuer
Skyline Baltimores. WeiĂe Dachteile des GerichtsgebĂ€udes lugen in der Bildmitte hinter dem Hochhaus mit Aufschrift "Bank of America" hervor.
(Bild: Daniel AJ Sokolov)
Eine neue Steuer auf Online-Reklame ist aus Sicht der US-Handelskammer und anderer VerbĂ€nde verfassungswidrig. Die Klage moniert drei RechtsverstöĂe.
Erst letzte Woche hat Maryland eine Steuer auf Online-Werbung beschlossen, schon geht die US-Handelskammer mit UnterstĂŒtzung groĂer Datenkonzerne â darunter Amazon, Facebook und Google â gerichtlich dagegen vor. Die Unternehmen wollen verhindern, dass Maryland zu einem PrĂ€zedenzfall wird und andere Bundesstaaten dem Beispiel folgen.
Denn Maryland ist der erste US-Staat, der Online-Werbung besteuert [1]. Zwar hatte der Republikanische Gouverneur Larry Hogan ein Veto eingelegt, doch fasste das Parlament einen Beharrungsbeschluss. Damit hat es durchgesetzt, dass Abgaben "aus Online-Werbung abgeleiteten UmsĂ€tzen" eingefĂŒhrt werden. Der Steuersatz betrĂ€gt bis zu zehn Prozent. Klassische Werbung bleibt steuerfrei.
In der am Donnerstag eingereichten Klage argumentieren die AnwĂ€lte der Unternehmer-Allianz, dass die Steuer unfair, verfassungswidrig und unvereinbar mit Bundesgesetzen sei. Abgaben speziell auf E-Commerce-Angebote seien nicht zulĂ€ssig. In ihrer Klageschrift zitieren die KlĂ€ger UnterstĂŒtzer des Gesetzes wie den WirtschaftsnobelpreistrĂ€ger und ehemaligen Chefökonom der Weltbank Paul Romer, der das Vorhaben auch auf einer Senatssitzung verteidigt habe.
Strafe fĂŒr "wahrgenommenes Fehlverhalten"
Dort vertrat der Ăkonom die Meinung, dass "der Markt fĂŒr digitale Dienstleistungen kaputt ist und dass eine Steuer auf digitale Werbung helfen kann, die Bedingungen wiederherzustellen, die fĂŒr das Funktionieren des Marktes notwendig sind." Seiner Ansicht nach ist "die nachhaltige Unehrlichkeit der Leute, die Hunderte von Milliarden mit Targeting und Tracking verdient haben, der endgĂŒltige Beweis dafĂŒr, dass mit dem Markt fĂŒr digitale Dienstleistungen etwas furchtbar falsch lĂ€uft."
Diese ĂuĂerung sehen die KlĂ€ger als Beweis dafĂŒr, dass die Steuer eine StrafmaĂnahme gegen die Unternehmen sei, und dies sei unzulĂ€ssig. Dieser Ansatz fĂŒhre zu einer Politik, die "einer Geldstrafe fĂŒr wahrgenommenes Fehlverhalten gleicht".
Ungleiche Besteuerung
TatsĂ€chlich soll die Digitalsteuer insbesondere groĂe Konzerne treffen. Wer weniger als eine Million US-Dollar pro Jahr Umsatz mit digitaler Werbung im Bundesstaat erzielt oder weniger als 100 Millionen US-Dollar weltweiten Umsatz egal womit macht, ist von der Steuer ausgenommen.
Bei gröĂeren GesamtumsĂ€tzen sollen 2,5 bis zehn Prozent des "in Maryland" aus digitaler Werbung "abgeleiteten Umsatzes" erhoben werden. Je mehr Gesamtumsatz ein Unternehmen macht, umso höher wird der Steuersatz. Ab 15 Milliarden Dollar Jahresgesamtumsatz sind es zehn Prozent. Aus den Einnahmen sollen 250 Millionen US-Dollar eine Bildungsreform finanzieren.
LĂŒcken im Gesetzestext
Der Gesetzestext [2] ist allerdings sehr kurz gehalten und lĂ€sst zahlreiche Fragen offen. Unklar ist unter anderem was mit "aus Werbung abgeleiteter Umsatz" genau gemeint ist. Damit ist offen, ob ein durch Werbung angeregter Kauf darunter fĂ€llt, wann dieser Umsatz "in Maryland" entsteht, wer welchen Aufwand treiben muss, um das festzustellen, ob offline platzierte Werbung, die beispielsweise in einer VideoĂŒbertragung auch online zu sehen ist, ebenfalls besteuert wird, und ob alle oder nur bestimmte Teile der Werbekette besteuert werden.
Diese LĂŒcken im Gesetzestext wollen die KlĂ€ger nun nutzen. Die Klage argumentiert, dass die Online-Werbe-Steuer an "vielen MĂ€ngeln" leide und infolgedessen drohe, "die Kosten fĂŒr die Verbraucher zu erhöhen und es fĂŒr Unternehmen schwieriger zu machen, mit potenziellen Kunden in Kontakt zu treten." Zudem versuche Maryland, Sachverhalte auĂerhalb des Staates zu besteuern, was nicht in der Kompetenz des Staates liegt.
Ăberhaupt sei das Vorhaben kontraproduktiv, sagt Caroline Harris von der US-Handelskammer in einer ErklĂ€rung: "Angesichts der aktuellen Pandemie und der wirtschaftlichen Unsicherheit ist die Erhöhung der Steuern auf Dienstleistungen, die von kleinen Unternehmen genutzt werden, um sich selbst am Laufen zu halten, eine besonders schlechte und schlecht getimte Politik."
Nachahmer gefĂŒrchtet
Die Abstimmung in Maryland kam zu einem Zeitpunkt, an dem etwa ein Dutzend Staaten â darunter New York, Indiana, Montana und Washington â darĂŒber nachdenken, wie sie Datenkonzerne fĂŒr die von ihnen vermittelte Werbung, die von ihnen gesammelten Daten oder ihre Dienstleistungen besteuern können.
Diese Unternehmen â allen voran Amazon, Facebook und Google â gehören zu den gröĂten Gegnern des Gesetzes und haben sich mit einer Vielzahl lokaler und nationaler Wirtschaftsgruppen zu einer Koalition namens "Marylanders for Tax Fairness" zusammengeschlossen. Sie hat versucht, mit Anzeigen und Lobbyarbeit bei den Abgeordneten die neue Steuer zu verhindern.
Sie argumentieren, dass Marylands neue Politik vor allem lokalen Unternehmen schade, da sie gezwungen wĂ€ren, höhere Preise zu zahlen, um fĂŒr ihre Angebote zu werben. Sie bemĂ€ngeln auĂerdem die Berechnungsweise der Steuer.
Gesetzesmacher wollen nachbessern
Die Betreiber des Gesetzes wollen allerdings nachbessern: Ein ergĂ€nzendes Gesetz soll Medienunternehmen von der Werbebesteuerung ausnehmen und zudem verbieten, dass die Steuer an Werbetreibende durchgereicht wird. Weil Online-Werbepreise von zahlreichen Faktoren beeinflusst werden und sekĂŒndlich schwanken, wĂ€re so ein Verbot kaum exekutierbar. Verboten wĂ€re lediglich ein transparenter "Maryland-Aufschlag". Werbevermittler könnten jedoch höhere Preise fĂŒr Vermittlung an IP-Adressen in Maryland oder bei Verwendung einschlĂ€giger Schlagworte verrechnen, solange sie das nicht ausweisen.
Die US-Regierung wehrt sich anderenorts gegen vergleichbare Steuern, die so gestaltet sind, dass meist nur GeschĂ€ftsbeziehungen mit auslĂ€ndischen Unternehmen erfasst sind und daher wie ein Zoll wirken. Als Antwort auf die französische Digitalsteuer [3] haben die USA bereits Zölle angekĂŒndigt, erheben vorerst aber keine. Inzwischen droht die US-Regierung 6 weiteren LĂ€ndern [4] mit "Digitalsteuern" Konsequenzen an. Unter Beobachtung des US-Handelsbeauftragten steht unter anderem die EuropĂ€ische Union, in der Digitalsteuern politisch diskutiert werden.
Die Klage heiĂt Chamber of Commere v. Peter Franchot und ist am US-Bundesbezirksgericht fĂŒr Maryland unter dem Az Civ.1:21-cv-410 anhĂ€ngig.
(tol [7])
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[1] https://www.heise.de/news/Erster-US-Staat-besteuert-Online-Werbung-5054617.html
[2] http://mgaleg.maryland.gov/2020RS/bills/hb/hb0732E.pdf
[3] https://www.heise.de/news/Streit-um-franzoesische-Digitalsteuer-USA-wollen-keine-Zoelle-erheben-5018241.html
[4] https://www.heise.de/news/Digitalsteuer-US-Regierung-droht-6-Laendern-mit-Konsequenzen-5025098.html
[5] https://www.heise.de/downloads/18/3/0/5/9/6/9/8/document_20_.pdf
[6] https://www.heise.de/newsletter/anmeldung.html?id=ki-update&wt_mc=intern.red.ho.ho_nl_ki.ho.markenbanner.markenbanner
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