Datenschützer beklagen Mängel beim Kontenabrufverfahren

Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ermöglicht ein automatisches Kontenabrufverfahren die Abfrage der Kontostammdaten für einige Behörden.

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Von
  • Jürgen Kuri

Seit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" ermöglicht ein automatisches Kontenabrufverfahren die Abfrage der Kontostammdaten für einige Behörden. Nach einem Bericht des Spiegel geht die Finanzverwaltung aber offenbar recht sorglos mit dem Recht um, die rund 500 Millionen Konten und Depots abzufragen, die bei Banken in Deutschland geführt werden.

Bei einer vom Bundesbeauftragten für Datenschutz veranlassten Stichprobe in drei nordrhein-westfälischen Finanzämtern stellte sich nach dem Bericht des Magazins heraus, dass neun von zehn Kontenabfragen Mängel aufwiesen. So seien etwa die betroffenen Steuerzahler nicht vorher zum Sachverhalt befragt worden. Auch sei die Überprüfung der Konten nicht lückenlos dokumentiert worden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht "ganz gravierende Mängel", die das "allgemeine Misstrauen gegen die Aushöhlung des Bankgeheimnisses weiter schürten".

Das Kontenabrufverfahren wurde im Zuge der Terrorbekämpfung installiert, um Daten über die Finanzsysteme von Terrororganisationen finden zu können. Bei diesem Verfahren werden definierte Stammdaten (Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte, Konten) von den Banken an spezielle Dienstleister übermittelt, die vierzehn "Kontenevidenzzentralen" eingerichtet haben. In diesen gesammelten Beständen wiederum sucht bislang die BaFin, wenn ein Abruf der Daten durch Polizeibehörden und Strafverfolger verlangt wird. Sowohl die Suche wie die Resultate der Suche sind verschlüsselt, damit die Dienstleister den Banken keine Hinweise geben können, über welche Personen und Firmen Auskünfte eingeholt wurden. (jk)