Datenschutzbedenken: Nach Italien verbietet auch Südkorea DeepSeek
In Südkorea wurde der Zugriff auf DeepSeek wegen Bedenken bezüglich der Datensammlung vorerst gesperrt. Die chinesische Firma soll Verbesserungen vornehmen.

(Bild: Runrun2/Shutterstock.com)
Die südkoreanische Regierung hat die Benutzung der chinesischen KI-Anwendung DeepSeek verboten. Sie begründet den Schritt mit einem unzureichenden Datenschutz. Das berichtet die Nachrichtenagentur Yonhap unter Berufung auf die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (PIPC). Das am Wochenende verhängte Verbot werde erst aufgehoben, wenn "Verbesserungen und Abhilfemaßnahmen" umgesetzt werden, die dafür sorgen, dass Südkoreas Datenschutzgesetzen entsprochen werde. Vorher hätten schon mehrere Ministerien und Regierungsbehörden den Zugriff auf die KI-Anwendung gesperrt und das mit der Datensammlung begründet.
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Südkorea ist mit den Bedenken nicht allein. Derart weitgehende Konsequenzen wurden aber bislang lediglich in Italien gezogen. Auch in Deutschland haben Behörden und IT-Sicherheitsfachleute aber gravierende Sicherheitsbedenken gegen DeepSeek angemeldet. Kritisiert wird auch hierzulande die offenkundig sehr weitreichende Speicherung von Nutzerdaten. Aber auch die mögliche Manipulierbarkeit der Anwendung für kriminelle Zwecke und die Frage, inwieweit der chinesische Spionage- und Überwachungsapparat Zugriff auf Nutzerdaten hat, treffen auf Vorbehalte. In Deutschland wird deshalb unter anderem in Rheinland-Pfalz ein Prüfverfahren vorbereitet, DeepSeek hat bislang keinen EU-Vertreter benannt.
Laut Yonhap hat Südkoreas Datenschutzkommission bereits im Januar eine Anfrage an DeepSeek übermittelt, um Klarheit über die Sammlung und Speicherung von Daten zu erhalten. Hierzulande hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darauf hingewiesen, dass DeepSeek nach eigenen Angaben "Tastatureingabemuster oder -rhythmen" erfasst. Damit sollen Nutzer und Nutzerinnen identifiziert werden können. Womöglich lassen sich Tastatureingaben aber innerhalb der App mitlesen, noch bevor sie abgeschickt werden. Zwar handle es sich nicht um einen Keylogger, trotzdem sei das Verhalten "mindestens für sicherheitskritische Bereiche bedenklich".
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(mho)