De Maizière: Hersteller zur Mithilfe bei Überwachung verpflichten
Wenn eine richterliche Genehmigung zur akustischen Überwachung von Auto oder Wohnraum vorliegt, muss diese Maßnahme auch realisiert werden können. Hier sollen Hersteller zur Mithilfe verpflichtet werden.
Auf der in Leipzig zu Ende gegangenen 207. Tagung der Innenministerkonferenz hat Bundesinnenminister Thomas de Maizière betont, dass keine Ausweitung von Überwachungsbefugnissen geplant sind. "Es geht nicht um Ausweitung der Überwachung, es geht darum, existierende polizeiliche Befugnisse zur Bekämpfung schwerster Kriminalität angesichts der technischen Entwicklung zu behalten," so de Maizière auf der Abschluss-Pressekonferenz. Die Polizei und die Strafverfolger müssten aber das umsetzen können, wozu sie gesetzlich befugt sind.
Hintergrund der Aussage des Bundesinnenministers sind Berichte, nach denen im Jahr 2016 in 25 Fällen ein ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte, weil die Autotechnik Alarm schlug, als die Ermittler eine Abhörwanze anbringen wollten. In den meisten Fällen schickte dabei die Autos eine Alarm-SMS an seine Besitzer. Nun wollen die Innenminister eine Hilfspflicht der Hersteller festschreiben, damit die "technischen Mittel" zur akustischen Wohnraum- und Fahrzeugüberwachung nach § 100c und 100f StPO greifen können.
Auf Einzelfälle begrenzt
Die Pflicht zur Mithilfe soll auf den jeweiligen Einzelfall begrenzt sein und keinesfalls zu einer allgemeinen Sicherheitslücke führen, die auch von Autodieben genutzt werden könnte. Man müsse sich die Maßnahme so vorstellen, dass ein Hersteller über das eingebaute Notmeldesystem die SMS-Alarmierung außer Kraft setze, erklärte ein Referent gegenüber heise online.
Auf der zweitägigen Beratung der Innenminister standen vor allem Flüchtlingsfragen im Vordergrund. Die Minister und Senatoren einigten sich darauf, den bis Ende 2017 befristeten Abschiebestopp für syrische Staatsbürger bis Ende 2018 zu verlängern. Dann soll ein Gutachten zur Sicherheitslage erstellt werden.
Gesichtserkennung bei Großeinsätzen gefordert
Die beiden deutschen Polizeigewerkschaften trugen am Rande der Innenminister-Konferenz ihre Forderungen vor: Die Gewerkschaft der Polizei forderte die IMK auf, "mit die Nachdruck für eine Kompatibilität der polizeilichen IT-Systeme" zu sorgen und einen bundeseinheitlichen Software-Standard zu beschließen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft forderte den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware bei Großeinsätzen, "um noch schneller beweissichere Festnahmen vornehmen zu können." (axk)