Deutsche Bahn gibt Verkehrsdaten an Mobilitätsplattformen weiter

Plattformen bekommen von der DB nun Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben oder Informationen zu Großstörungen in Echtzeit

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Bahnschienen

Bahnschienen in Bremen.

(Bild: heise online / anw)

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Die Deutsche Bahn (DB) hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs abgeschlossen. Sie folge damit Bedingungen, die das Bundeskartellamt vorgegeben hat, schreibt die Wettbewerbsbehörde in einer Mitteilung. Damit bekommen Plattformen wie Trainline oder Omio zum Beispiel Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben oder Informationen zu Großstörungen in Echtzeit.

Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2023 befunden, dass die DB gegenüber Mobilitätsplattformen ihre Marktmacht missbraucht. Die Bahn verweigere den Plattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu allen von ihr kontrollierten Daten in Echtzeit, die für die Organisation und Buchung von Reisen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln unerlässlich seien (sogenannte Prognosedaten). Das Amt gab der DB auf, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern.

Die DB legte gegen den Beschluss des Amtes Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und beantragte Eilrechtsschutz. Diesen Antrag lehnte das Gericht im März 2024 in weiten Teilen ab. In der Hauptsache läuft das Verfahren noch.

"Angesichts der häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr ist der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch solche Services besonders hoch. Die Geschäftsmodelle können ohne die Weitergabe der Echtzeitdaten durch die marktbeherrschende Deutsche Bahn nicht ordentlich funktionieren", erläuterte Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt. Das sei bedeutend beispielsweise auf Plattformen, auf denen die Nutzer verschiedene Verkehrsmittel miteinander vergleichen und buchen können, auch intermodal.

Die DB sei durch die seit Juni 2023 geltende neue EU-Fahrgastrechteverordnung verpflichtet und auch grundsätzlich bereit, Prognosedaten für die Information der Reisenden weiterzugeben. Die Verordnung sei aber in wichtigen Aspekten der kommerziellen und technischen Umsetzung regelungsbedürftig. Dafür habe das Bundeskartellamt nun Rahmenbedingungen gesetzt.

Aus Sicht der Wettbewerbsregulierer hat die DB einen weiteren Punkt der von ihr im Juni 2023 beanstandeten Verstöße abgestellt. Zuvor hatte die DB Wettbewerbsbeschränkungen in den Verträgen mit Mobilitätsplattformen behoben, auch Neuverträge enthielten nun keine Werbeverbote mehr. Die Mobilitätsplattformen dürfen jetzt gegenüber ihrer Kundschaft – bis auf berechtigte Ausnahmen – Rabatte auf Fahrkarten gewähren.

Ebenso bezahlt die DB den Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten und die Übernahme der Buchungs- und Zahlungsabwicklung. Das Kartellamt hatte hier einen Mindestkostenmaßstab für die Leistungsvergütungen herangezogen, an dem das OLG Düsseldorf in dem Eilverfahren ernstliche Zweifel äußerte, es setzte den Vollzug dieser Vorgabe für die Dauer des Hauptsacheverfahrens aus.

(anw)