Deutsche Kryptowährungs-Automaten beschlagnahmt

Eine Viertelmillion Euro und 13 Geräte hat die Bafin beschlagnahmt. Mit deutschlandweiten Razzien gehen Behörden gegen illegale Kryptowährungs-Automaten vor.​

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Eine Person bedient einen Geldautomaten

Ein klassischer Geldautomat, ohne Kryptowährungen. Der selbständige Betrieb von Geldautomaten gilt als Auszahlungsgeschäft und ist lizenzpflichtig.

(Bild: Hadrian/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Tauschautomaten für Kryptowährungen sind häufig illegal. 13 solche Geräte hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nun in mehreren deutschen Großstädten beschlagnahmt. Darin enthalten war knapp eine Viertelmillion Euro in bar, die ebenfalls einbehalten wird. "Das Wechseln von Euro in Krypto-Währungen und umgekehrt stellt gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft dar und benötigt deshalb laut Gesetz (Paragraf 32 Kreditwesengesetz) die ausdrückliche Erlaubnis der Bafin", teilt die Behörde mit. Die letzte bekannte Razzia der Behörden gegen Kryptoautomaten erfolgte vor vier Jahren.

Gründe für die Genehmigungspflicht sind Gefahr von Geldwäsche, Schutz des Finanzsystems und Verbraucherschutz. "Mit dem Handel mit Krypto-Werten sind erhebliche Risiken bis hin zum Totalverlust verbunden", erinnert die Behörde. Und die Geldautomaten ziehen Straftäter an, weil sie dort anonym erhebliche Beträge einzahlen können.

Grundsätzlich muss jeder, der in Deutschland oder Österreich Bargeld über 10.000 Euro annimmt, die Identität des Zahlers feststellen. Die Grenze durch Stückelung in kleinere Beträge zu umgehen, schützt davor nicht. Gibt es Anhaltspunkte für illegale Herkunft des Geldes oder Terrorismusfinanzierung, muss der Empfänger die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen informieren. Tauschautomaten, an denen die Identität nicht festgestellt wird, eignen sich besonders zu Geldwäsche, und sind daher nicht genehmigungsfähig.

Für die Betreiber der illegalen Geräte endet die Sache nicht mit der Beschlagnahme. Vielmehr folgen nun strafrechtliche Verfahren; Tätern drohen bis zu fünf Jahren Haft. Insgesamt haben 60 Beamte von Bafin, Bundesbank und Polizei 35 Standorte quer durch Deutschland durchsucht, um Beweise zu sammeln.

2027 soll es überhaupt illegal werden, mehr als 10.000 Euro in bar anzunehmen. Für Bargeldgeschäfte ab 3.000 Euro ist dann eine Pflicht zur Identitätsfeststellung vorgesehen, bei Kryptogeschäften für alle Transaktionen ab 1.000 Euro.

Nicht klagen kann die Bafin über Mangel an Arbeit. Alleine seit Monatsbeginn hat die Behörde über 40 Warnungen an Verbraucher veröffentlicht. Hauptthemen sind illegale Kryptowährungsangebote sowie Finanzdienstleistungen ohne Lizenz (und damit ohne Aufsicht und Verbraucherschutz). Laufend maßen sich Webseiten auch fremde Identitäten an und erwecken dadurch den fälschlichen Eindruck, von einem tatsächlich korrekt lizenzierten Finanzdienstleister betrieben zu werden. Die Unterscheidung ist dann schwierig.

Nicht auszurotten sind auch die lukrativ erscheinenden Arbeitsplatzangebote, bei denen unterstützende Arbeit von zu Hause aus geleistet werden soll. Häufig sollen sie dann Geld weiterleiten, was sie zu sogenannten Money Mules (Geldtransporteseln) macht. Die Bafin warnt, dass jene Personen, von denen das Geld stammt, Anspruch auf Rückzahlung geltend machen können, gerade auch gegen die Money Mules. Für diese wird das schnell ruinös. Außerdem könnten die vermeintlichen Arbeitgeber die personenbezogenen Daten der vermeintlichen Arbeitnehmer missbrauchen.

(ds)